Norm: ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: Der für die erste Pension des Pensionsberechtigten (Berufsunfähigkeitspension) maßgebende Stichtag bleibt auch für die sich an diese Leistung anschließende Alterspension der für die Ausnahmeregelung des § 294 Abs 5 ASVG maßgebende Stichtag. Entscheidungstexte 10 ObS 35/00w Entscheidungstext OGH 21.03.2000 10 ObS 35/00w ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs1ASVG §294 Abs3ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: 1. § 294 Abs 5 ASVG ist verfassungskonform so auszulegen, daß eine Anrechnung nach § 294 Abs 1 ASVG auch dann nicht erfolgt, wenn die Ehe aus dem Verschulden des anderen Ehegatten geschieden wurde, eine Unterhaltsleistung aus dieser Scheidung zumindest in Höhe des sich aus § 294 Abs 1 ASVG ergebenden Pauschalbetrages auf Grund der Vereinbarung eines niedrigeren Unterhalts und des dari... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §294 Abs1ASVG §294 Abs3. ASVG idF 1993/335 §294 Abs5BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Eine schuldlos geschiedene Frau, die eine Lebensgemeinschaft eingeht, muß sich trotz Ruhens ihres Unterhaltsanspruchs den fiktiven Unterhalt ihres geschiedenen Gatten für die Berechnung der Ausgleichszulage anrechnen lassen. Da das Eingehen einer Lebensgemeinschaft ein Ruhen des Unterhaltsanspruches der Frau ohne Rücksicht ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: Es entspricht durchaus sachlichen Gesichtspunkten, wenn der Gesetzgeber verhindern möchte, daß zu Lasten der Ausgleichszulage auf gesetzlichen Unterhalt verzichtet wird. Nur ausnahmsweise (§ 294 Abs 5 ASVG, eingefügt durch die 51. Nov) soll ein Unterhaltsverzicht bei Scheidung aus Verschulden des anderen Ehegatten, wenn dieser Verzicht spätestens zehn Jahre vor dem Stichtag erfolgte, die Höhe der Ausgleichszulag... mehr lesen...