Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin mit Franz H***** wurde mit Urteil des Kreisgerichts Wels vom 29. 4. 1986 (rechtskräftig 9. 6. 1986) gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass Franz H***** das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Ein Unterhaltsvergleich wurde nicht geschlossen. Franz H***** hatte etwa seit dem Jahr 1973 keinen Unterhalt mehr bezahlt; die Klägerin hatte allerdings seitdem während aufrechter ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs5 ASVG § 294 heute ASVG § 294 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 294 gültig von 01.01.2010 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 294 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 6. 1973 geschlossene Ehe der am 3. 5. 1937 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Ing. Josef S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 3. 1984 aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Mit Schreiben des Rechtsvertreters des Mannes vom 15. 2. 1985 und Annahme durch die Klägerin am 29. 5. 1985 wurde eine Unterhaltsvereinbarung dahin getroffen, daß die Klägerin gegen Erhalt eines einmaligen Bargeldbetrages ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 6. 1963 geschlossene Ehe der am 17. 8. 1939 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Johann R. wurde mit Urteil vom 16. 4. 1981 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. In einem am selben Tag abgeschlossenen Unterhaltsvergleich verpflichtete sich der Mann, an die Klägerin ab 1. 5. 1981 einen monatlichen wertgesicherten Unterhalt von S 1.750 zu zahlen. Zusätzlich übergab er ihr als einmalige und sofortige Abgeltung aller sonstigen Unterhalt... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs1 ASVG §294 Abs3 ASVG §294 Abs5 ASVG § 294 heute ASVG § 294 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 294 gültig von 01.01.2010 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 294 gü... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1 ASVG §292 Abs2 ASVG §294 Abs1 ASVG §294 Abs3. ASVG idF 1993/335 §294 Abs5 BSVG §142 GSVG §151 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1.1.1924 geborene Klägerin wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 23.6.1987, rechtskräftig seit 23.7.1987, zu 4 Sch 53/87 gemäß § 55a EheG geschieden. Laut "Vergleich" verpflichtete sich der geschiedene Gatte, ihr ab 1.7.1987 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.500,-- zu zahlen. In einem vom geschiedenen Gatten gegen die nunmehrige Klägerin als Beklagte geführten Oppositionsstreit zu 13 C 4/90i des Bezirksgerichtes Floridsd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Revisionswerberin stellt auch gar nicht in Abrede, daß ihr Anspruch auf (höhere) Ausgleichszulage bei Anwendung der Bestimmungen des § 294 Abs 1 und 5 ASVG nicht zu Recht besteht; sie vertritt jedoch - wie bereits in ihrer Berufung - den Standpunkt... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs5 ASVG § 294 heute ASVG § 294 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 294 gültig von 01.01.2010 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 294 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.... mehr lesen...