Norm
ASVG §294 Abs5Rechtssatz
Der für die erste Pension des Pensionsberechtigten (Berufsunfähigkeitspension) maßgebende Stichtag bleibt auch für die sich an diese Leistung anschließende Alterspension der für die Ausnahmeregelung des § 294 Abs 5 ASVG maßgebende Stichtag.Der für die erste Pension des Pensionsberechtigten (Berufsunfähigkeitspension) maßgebende Stichtag bleibt auch für die sich an diese Leistung anschließende Alterspension der für die Ausnahmeregelung des Paragraph 294, Absatz 5, ASVG maßgebende Stichtag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113475Dokumentnummer
JJR_20000321_OGH0002_010OBS00035_00W0000_002