Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Soweit Feststellungsmängel wegen Fehlens eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, sind diese der Rechtsrüge zuzuordnen. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die gerügte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Der Revisionswerber versucht hiemit vielmehr in unzulässiger Weise (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503), die Beweiswürdigung der Vorinstanzen zur im Revisionsverfahren ausschließlich strittigen Frage der künftigen Krankenstandserwartungen des Klägers... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 9. 1945 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 1997) ausschließlich als Hilfsarbeiter beschäftigt. Er hat keinen Beruf erlernt. Insbesondere aufgrund diverser degenerativer Veränderungen im Wirbelsäulen- und Schulterbereich, einem (geringen) Leberschaden sowie Zustand nach wiederholten Magenschleimhautreizungen ist er nur mehr in der Lage, leichte Arbeiten in grundsätzlich jeder Körperhaltung und grundsätzlich jeder Positi... mehr lesen...
Begründung: Der am 15.7.1943 geborene Kläger war seit Ablegung der Fahrschullehrerprüfung im Jahr 1974 als Fahrschullehrer tätig. Dabei handelt es sich um eine leichte im Stehen und Sitzen auszuübende Tätigkeit, bei der ein weiter Spielraum nach eigenem Ermessen besteht. Pädagogische Fähigkeiten, Geduld und Kontaktfreude sind dabei erforderlich. Der Kläger kann aufgrund seines Leidenszustandes nur mehr leichte körperliche Arbeiten überwiegend im Sitzen und nur fallweise im G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach die am 1. 8. 1946 geborene und am Stichtag 1. 7. 1995 daher im 49. Lebensjahr stehende Klägerin, die seit April 1988 nicht mehr berufstätig war, die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension nach § 273 Abs 1 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 5... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.201... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf § 2a Abs 1 GleichbG Schadenersatz in Höhe von S 44.333,34 (zwei Monatsgehälter eines männlichen Dienstnehmers der Beklagten zuzüglich aliquoter Sonderzahlungen), weil sie bei der Besetzung des Postens eines Grafikers im Betrieb der Beklagten wegen ihres Geschlechtes diskriminiert worden sei. Schon die Stellenausschreibung sei nicht geschlechtsneutral erfolgt. Der Klägerin sei auf ihre Bewerbung mitgeteilt wo... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Ba ASVG §255 E ASGG §39 Abs2 Z1 ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO stellt sich inhaltlich nicht als Ausführung dieses Rechtsmittelgrundes (§ 503 Z 1 ZPO), sondern einerseits als unzulässige (SSV-NF 7/74) Wiederholung der Mängelrüge der Berufung (betreffend Nichteinholung eines berufskundlichen bzw berufspsychologischen Gutachtens) und andererseits, soweit Feststellungsmängel im Zusammenhang mit der bestehenden Diab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Abs 1 leg cit zulässig ist. Es bedarf daher keiner gesonderten Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO). Die "außerordentliche" Revision des Klägers wird sohin als zulässige ordentliche Revision behandelt; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Revision g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin gemäß § 133 Abs 2 GSVG auf andere Handelstätigkeiten verwiesen werden kann, ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Revisionswerberin ist folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin gemäß Paragraph 133, Absatz 2, GSVG auf andere Handelstätigkeiten verwie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Richtig ist, daß nach der neueren Rechtsprechung des Oberst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, das speziell zur Frage der Gehfähigkeit eines Versicherten im Rahmen des maßgeblichen Leistungskalkül die Judikatur des Senates der letzten Jahre ausführlich dargestellt hat, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 2. Satz ZPO). Soweit in der Revision die Feststellungen zum medizinischen Leistungskalkül in Frage gestellt werden, handelt es sich um eine Bekämpfung der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Ba ASVG §255 Bb ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von 01.01.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . (Angebliche) Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt werden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie ist auch mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und der herrschenden Lehre im Einklang (ausführlich SSV-NF 6/56 mwN; Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend. Es genügt daher, gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf diese zu verweisen. Der Revisionswerber hält der das Erstgericht bestätigenden Auffassung des Berufungsgerichtes, wonach dem Kläger kein Berufsschutz zukomme und sein Verweisungsfeld für die begehrte Invaliditätspension nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen sei, bloß entgegen, daß ihm nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23.4.1957 geborene Kläger hat eine landwirtschaftliche Facharbeiterlehre mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen, war aber in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag im erlernten Beruf nie tätig. Vielmehr arbeitete er in diesem Zeitraum 86 Monate ausschließlich als Kraftfahrer. Seit August 1996 ist er arbeitslos. Dem Kläger sind alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen unter Einhaltung der üblichen Arbeitspausen zumutba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . (Angebliche) Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt werden (Kodek in Rechb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ob die unterlassene Beischaffung des Aktes des Landesinvalidenamtes als Wiederholung des vom Berufungsgericht verneinten Verfahrensmangels erster Instanz oder als Verfahrensmangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht wird, ist nicht entscheidend. Die Frage, welche Beweise zur Erhebung von strittigen Tatsac... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c20 ASVG §231 ASVG §232 ASVG §255 E ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ASVG § 231 heute ASVG § 231 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d Abs1 ASVG §255 E ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 ASVG § 253d gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24.4.1939 geborene Kläger war von Jänner 1965 bis Juli 1994 mit Unterbrechungen als Speditionsangestellter tätig, und zwar in der Zeit von 1968 bis März 1994 als Zolldeklarant. Seither geht er keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nach. Der Kläger kann aufgrund verschiedener krankheitsbedingter Veränderungen nur noch leichte und mittelschwere Arbeiten verrichten, wobei mittelschwere Arbeiten auf die Hälfte eines Arbeitstages beschränkt ... mehr lesen...