Entscheidungen zu § 229 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2004/7/27 10ObS27/04z

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Entscheidung | OGH | 27.07.2004

RS OGH 2000/12/19 10ObS274/00t

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita29.ASVGNov AtVI Abs24
Rechtssatz: Die Ersatzzeitenregelung des § 229 Abs 1 Z 4 lita ASVG, wonach Zeiten der Beschäftigung im Betrieb der Eltern als Ersatzzeit gelten, wurde erst durch die 29. Novelle zum ASVG eingeführt und ist nach der Übergangsbestimmung des Art VI Abs 24 dieser Novelle nur auf Versicherungsfälle anzuwenden, in denen der Stichtag nach dem 31. 12. 1972 liegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

RS OGH 2000/12/19 10ObS274/00t

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita29.ASVGNov AtVI Abs24
Rechtssatz: Die Ersatzzeitenregelung des § 229 Abs 1 Z 4 lita ASVG, wonach Zeiten der Beschäftigung im Betrieb der Eltern als Ersatzzeit gelten, wurde erst durch die 29. Novelle zum ASVG eingeführt und ist nach der Übergangsbestimmung des Art VI Abs 24 dieser Novelle nur auf Versicherungsfälle anzuwenden, in denen der Stichtag nach dem 31. 12. 1972 liegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

TE OGH 1995/5/9 10ObS88/95

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Entscheidung | OGH | 09.05.1995

TE OGH 1994/5/31 10ObS117/94

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Entscheidung | OGH | 31.05.1994

TE OGH 1993/9/7 10ObS126/93

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Entscheidung | OGH | 07.09.1993

RS OGH 1993/9/7 10ObS126/93

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 lit a ASVG ist nicht entscheidend, in welcher Betriebsabteilung (hier: offene Handelsgesellschaft, an welcher der Vater und der Onkel als Gesellschafter beteiligt sind) der Versicherte tätig war, ob er also in der Erzeugung (Tätigkeitsgebiet des Onkels) oder im Handel (Tätigkeitsgebiet des Vaters) beschäftigt war, sondern vielmehr, ob der Betrieb den Eltern (oder auch dem Vat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1993

RS OGH 1993/9/7 10ObS126/93

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 lit a ASVG ist nicht entscheidend, in welcher Betriebsabteilung (hier: offene Handelsgesellschaft, an welcher der Vater und der Onkel als Gesellschafter beteiligt sind) der Versicherte tätig war, ob er also in der Erzeugung (Tätigkeitsgebiet des Onkels) oder im Handel (Tätigkeitsgebiet des Vaters) beschäftigt war, sondern vielmehr, ob der Betrieb den Eltern (oder auch dem Vat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1993

TE OGH 1990/9/18 10ObS263/90

Entscheidungsgründe: Der am 10.8.1928 geborene Kläger begann im Jahre 1944 (nach seiner Schulentlassung) in der elterlichen Landwirtschaft mitzuarbeiten. Er war der einzige Sohn seiner Eltern und hätte den Hof übernehmen sollen. Er erhielt keinen Lohn im herkömmlichen Sinn; er arbeitete für freie Kost und Quartier. Zusätzlich bekam er ein geringes Taschengeld. Der Kläger arbeitete bis zum 26.1.1945, dem Zeitpunkt seiner Internierung im Lager Caküvea, am elterlichen Hof. Die Intern... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1990

RS OGH 1990/9/18 10ObS263/90

Norm: ARÜG §6ASVG §229 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1990

RS OGH 1990/9/18 10ObS263/90

Norm: ARÜG §6ASVG §229 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1990

TE OGH 1990/2/27 10ObS373/89

Entscheidungsgründe: Über Antrag des Klägers stellte die beklagte Partei mit Bescheid vom 14. Juli 1988 fest, daß der Kläger bis zum Ermittlungsstichtag 1. März 1988 500 Versicherungsmonate für die Wartezeit sowie 483 Versicherungsmonate für die Leistung erworben habe. Der Kläger begehrt, den Zeitraum von September 1948 bis einschließlich Mai 1950, währenddessen er als kaufmännischer Lehrling im elterlichen Betrieb gearbeitet habe, für die Bemessung der Leistung in voller Höhe und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1990

RS OGH 1990/2/27 10ObS373/89, 10ObS117/94, 10ObS27/04z

Norm: ASVG §228 Abs1 Z9ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Zeiten der Beschäftigung als Lehrling im elterlichen Betrieb vor dem 01.01.1956 sind als Ersatzzeiten gemäß § 229 Abs 1 Z 4 lit a ASVG und nicht als solche gemäß § 228 Abs 1 Z 9 ASVG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 373/89 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 10 ObS 373/89 Veröff: SSV-NF 4/18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1990

RS OGH 1990/2/27 10ObS373/89, 10ObS117/94, 10ObS27/04z

Norm: ASVG §228 Abs1 Z9ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Zeiten der Beschäftigung als Lehrling im elterlichen Betrieb vor dem 01.01.1956 sind als Ersatzzeiten gemäß § 229 Abs 1 Z 4 lit a ASVG und nicht als solche gemäß § 228 Abs 1 Z 9 ASVG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 373/89 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 10 ObS 373/89 Veröff: SSV-NF 4/18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1990

TE OGH 1989/3/7 10ObS63/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.September 1950 bis 20.Jänner 1976 bei der Firma Alois A*** KG beschäftigt. Persönlich haftende Gesellschafter dieses Unternehmens waren der Vater des Klägers Otto A*** sowie dessen Bruder Hermann A***. In der Zeit vom 1.September 1950 bis 30. November 1954 wurden von der genannten Firma Beiträge für den Kläger zur Pflichtversicherung entrichtet. Am 30.November 1954 wurde der Kläger bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet. Anläßlich einer Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1989

RS OGH 1989/3/7 10ObS63/89, 10ObS126/93

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Diese Bestimmung stellt hinsichtlich der Frage von Ersatzzeiten vor 01.01.1956 ausschließlich auf die Beschäftigung in einem elterlichen Betrieb ab. Einer extensiven Interpretation steht der Charakter der
Norm: als einer Ausnahmsbestimmung entgegen. (hier: Tätigkeit im Betrieb einer Kommanditgesellschaft, der als Komplementär neben dem Vater auch ein Onkel und damit eine Person angehörte, die in der Aufzä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

RS OGH 1989/3/7 10ObS63/89

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Für die Anerkennung einer Zeit als Beitragszeit vor dem 01.01.1956 war der Nachweis der Entrichtung der Beiträge nicht maßgeblich. Entscheidend war lediglich, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag und der Versicherungsträger von dieser Kenntnis hatte. Für die Entscheidung der Frage der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung und der Versicherungszuständigkeit war vor Inkrafttre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

RS OGH 1989/3/7 10ObS63/89, 10ObS126/93

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Diese Bestimmung stellt hinsichtlich der Frage von Ersatzzeiten vor 01.01.1956 ausschließlich auf die Beschäftigung in einem elterlichen Betrieb ab. Einer extensiven Interpretation steht der Charakter der
Norm: als einer Ausnahmsbestimmung entgegen. (hier: Tätigkeit im Betrieb einer Kommanditgesellschaft, der als Komplementär neben dem Vater auch ein Onkel und damit eine Person angehörte, die in der Aufzä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

RS OGH 1989/3/7 10ObS63/89

Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Für die Anerkennung einer Zeit als Beitragszeit vor dem 01.01.1956 war der Nachweis der Entrichtung der Beiträge nicht maßgeblich. Entscheidend war lediglich, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag und der Versicherungsträger von dieser Kenntnis hatte. Für die Entscheidung der Frage der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung und der Versicherungszuständigkeit war vor Inkrafttre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

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