RS OGH 1990/9/18 10ObS263/90

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Veröffentlicht am 18.09.1990
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Norm

ARÜG §6
ASVG §229 Abs1 Z4

Rechtssatz

Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084777

Dokumentnummer

JJR_19900918_OGH0002_010OBS00263_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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