Norm
ARÜG §6Rechtssatz
Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist.Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des Paragraph 229, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084777Dokumentnummer
JJR_19900918_OGH0002_010OBS00263_9000000_002