Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0245 1 Stammrechtssatz Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nac... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0245 1 Stammrechtssatz Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nac... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG ab. Begründend wurde ausgeführt, es stehe auf Grund der Aktenlage fest, daß die Beschwerdeführerin nach dem gesetzlichen Stichtag des 1. Juli 1927 bis zu ihrer Emigration (im August 1939) keine Beitragszeiten gemäß § 226 ASVG bzw. Ersatzzeiten gemäß den §§ 228 oder 229 leg. cit. in der Pen... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0245 1 Stammrechtssatz Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG ab. Begründend wurde ausgeführt, es stehe auf Grund der Aktenlage fest, daß die Beschwerdeführerin nach dem gesetzlichen Stichtag des 1. Juli 1927 bis zu ihrer Emigration (im August 1939) keine Beitragszeiten gemäß § 226 ASVG bzw. Ersatzzeiten gemäß den §§ 228 oder 229 leg. cit. in der Pen... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0245 1 Stammrechtssatz Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG ab. Begründend wurde ausgeführt, es stehe auf Grund der Aktenlage fest, daß die Beschwerdeführerin nach dem gesetzlichen Stichtag des 1. Juli 1927 bis zu ihrer Emigration (am 2. November 1938) keine Beitragszeiten gemäß § 226 ASVG bzw. Ersatzzeiten gemäß den §§ 228 oder 229 leg. cit. in de... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609;
Rechtssatz: Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nach § 502 Abs 4 ASVG erforderliche Ersatzzeit gem § 228 Abs 1 Z 3 ASVG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG ab. Begründend wurde ausgeführt, es stehe auf Grund der Aktenlage fest, daß die Beschwerdeführerin nach dem gesetzlichen Stichtag des 1. Juli 1927 bis zu ihrer Emigration (am 2. November 1938) keine Beitragszeiten gemäß § 226 ASVG bzw. Ersatzzeiten gemäß den §§ 228 oder 229 leg. cit. in de... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;ASVG §502 idF 1987/609;
Rechtssatz: Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nach § 502 Abs 4 ASVG erforderliche Ersatzzeit gem § 228 Abs 1 Z 3 ASVG... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1829/75 E 15. September 1977 VwSlg 9385 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Zu der im § 227 Z 1 ASVG genannten sonstigen Versicherungszeit, die nach dem Verlassen der Schule bzw. Beendigung der Ausbildung vorliegen muß, zählen auch die im § 502 ASVG angeführten Versic... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1829/75 E 15. September 1977 VwSlg 9385 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Zu der im § 227 Z 1 ASVG genannten sonstigen Versicherungszeit, die nach dem Verlassen der Schule bzw. Beendigung der Ausbildung vorliegen muß, zählen auch die im § 502 ASVG angeführten Versic... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 26. Februar 1975 lehnte die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der mitbeteiligten Partei „auf Durchführung des Überweisungsverfahrens gemäß § 314 ASVG für die Zeit vom 20. 1. 36 bis 30. 11. 51“ mit der Begründung: ab, die S-Schwestern (S-Krankenfürsorge für Oberösterreich), denen die mitbeteiligte Partei in der genannten Zeit angehört habe, seien ein Verein mit eigenem Statut gewesen. Da dieser Verein „erst durch einen Auflösungsbeschluß de... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Z9 ASVG §228 Abs1 Z6 ASVG §314 idF 1973/031 ASVG §5 Abs1 Z7 ASVG §8 Abs1 Z3 litd ASVG § 227 heute ASVG § 227 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 227 gültig vo... mehr lesen...
Laut der durch die Österreichische Botschaft in London am 2. Juli 1974 gemäß § 506 Abs. 3 ASVG ausgestellten Bescheinigung hat der am 10. April 1894 geborene Beschwerdeführer - der am 14./17. Juni 1974 bei der Mitbeteiligten den Antrag auf "begünstigte Anrechnung gemäß §§ 500 ff ASVG" und auf Gewährung einer Alterspension gestellt hat - glaubhaft dargetan, dass er aus Gründen der Abstammung "in der Zeit vom 31. Juli 1938 bis heute in England emigriert gewesen ist; außerdem war er... mehr lesen...
Laut der durch die Österreichische Botschaft in London am 2. Juli 1974 gemäß § 506 Abs. 3 ASVG ausgestellten Bescheinigung hat der am 10. April 1894 geborene Beschwerdeführer - der am 14./17. Juni 1974 bei der Mitbeteiligten den Antrag auf "begünstigte Anrechnung gemäß §§ 500 ff ASVG" und auf Gewährung einer Alterspension gestellt hat - glaubhaft dargetan, dass er aus Gründen der Abstammung "in der Zeit vom 31. Juli 1938 bis heute in England emigriert gewesen ist; außerdem war er... mehr lesen...