Entscheidungen zu § 176 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

262 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 262

TE OGH 1999/2/9 10ObS395/98f

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Entscheidung | OGH | 09.02.1999

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d, 10ObS137/01x, 10ObS38/15h

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Gemäß § 176 Abs 1 Z 5 ASVG ist es nicht entscheidend, ob der Dienstgeber die Teilnahme an Schulungskursen (Fortbildungskursen) anordnet oder im Rahmen der Dienstzeit genehmigt. Nach dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn der Vorschrift sollen auch diejenigen geschützt werden, die sich nebenher, also auch nebenberuflich ausbilden oder fortbilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Bei einem Seminar zum Thema "mentales Training" handelt es sich nicht um einen beruflichen Schulungskurs (Fortbildungskurs) im Sinne des § 176 Abs 1 Z 5 ASVG, wenn dieses Seminar der Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer, damit der Vermittlung allgemeinen Wissens im Sinne einer Persönlichkeitsbildung ohne Bezug auf irgendeinen konkreten Beruf diente. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Um eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 176 Abs 1 Z 5 ASVG handelt es sich, wenn im Rahmen einer Tagung führende Fachmediziner aus mehreren Ländern Europas zum wissenschaftlichen Gedankenaustausch zusammenkommen und an wissenschaftlichen Sitzungen teilnehmen (SSV-NF 7/59). Entscheidungstexte 10 ObS 200/98d Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d, 10ObS96/99m, 10ObS137/01x, 10ObS59/06h, 10ObS74/12y, 10ObS38/15h, 10O

Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach § 176 Abs 1 Z 5 ASVG muß es sich beim Schulungskurs (Fortbildungskurs) um eine berufliche Ausbildung für den angestrebten oder eine Fortbildung für den bereits ausgeübten Beruf handeln. Beides braucht nicht unbedingt mit dem Beruf zusammenhängen, in dem der Versicherte tätig ist. Während der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen einer betrieblichen Berufsaus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

TE OGH 1998/6/23 10ObS200/98d

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Entscheidung | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d, 10ObS137/01x, 10ObS38/15h

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Gemäß § 176 Abs 1 Z 5 ASVG ist es nicht entscheidend, ob der Dienstgeber die Teilnahme an Schulungskursen (Fortbildungskursen) anordnet oder im Rahmen der Dienstzeit genehmigt. Nach dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn der Vorschrift sollen auch diejenigen geschützt werden, die sich nebenher, also auch nebenberuflich ausbilden oder fortbilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Bei einem Seminar zum Thema "mentales Training" handelt es sich nicht um einen beruflichen Schulungskurs (Fortbildungskurs) im Sinne des § 176 Abs 1 Z 5 ASVG, wenn dieses Seminar der Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer, damit der Vermittlung allgemeinen Wissens im Sinne einer Persönlichkeitsbildung ohne Bezug auf irgendeinen konkreten Beruf diente. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d

Norm: ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Um eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 176 Abs 1 Z 5 ASVG handelt es sich, wenn im Rahmen einer Tagung führende Fachmediziner aus mehreren Ländern Europas zum wissenschaftlichen Gedankenaustausch zusammenkommen und an wissenschaftlichen Sitzungen teilnehmen (SSV-NF 7/59). Entscheidungstexte 10 ObS 200/98d Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/6/23 10ObS200/98d, 10ObS96/99m, 10ObS137/01x, 10ObS59/06h, 10ObS74/12y, 10ObS38/15h, 10O

Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §176 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach § 176 Abs 1 Z 5 ASVG muß es sich beim Schulungskurs (Fortbildungskurs) um eine berufliche Ausbildung für den angestrebten oder eine Fortbildung für den bereits ausgeübten Beruf handeln. Beides braucht nicht unbedingt mit dem Beruf zusammenhängen, in dem der Versicherte tätig ist. Während der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen einer betrieblichen Berufsaus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1998

RS OGH 1998/5/5 B2U23/97R

Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §176 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten liegen vor, wenn der Betrieb im Sinne des Gewerberechts nicht gewerbsmäßig geführt wird und der Unternehmer ihn nicht auf längere Zeit gesichert angelegt hat. Veröff: SGb 1999,193 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0111653 Im RIS seit 04.06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1998

RS OGH 1998/5/5 B2U23/97R

Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §176 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten liegen vor, wenn der Betrieb im Sinne des Gewerberechts nicht gewerbsmäßig geführt wird und der Unternehmer ihn nicht auf längere Zeit gesichert angelegt hat. Veröff: SGb 1999,193 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0111653 Im RIS seit 04.06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1998

RS OGH 1997/11/12 3Ob172/97h

Norm: ASVG §176 Abs1 Z6ASVG §333
Rechtssatz: Auf Grund einer objektiven Wertung ist zu beurteilen, ob es sich um eine arbeitnehmerähnliche betrieblich spezifische Tätigkeit handelt; es muß ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem Unternehmen hergestellt sein; dies ist aus dem Zweck der Tätigkeit, die auch aus Gefälligkeit geleistet werden kann, zu schließen. Wesentlich ist, daß der Helfende dem Unternehmen dienen will (hier: Helfer eines T... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1997

TE OGH 1997/11/12 3Ob172/97h

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Entscheidung | OGH | 12.11.1997

RS OGH 1997/11/12 3Ob172/97h

Norm: ASVG §176 Abs1 Z6ASVG §333
Rechtssatz: Auf Grund einer objektiven Wertung ist zu beurteilen, ob es sich um eine arbeitnehmerähnliche betrieblich spezifische Tätigkeit handelt; es muß ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem Unternehmen hergestellt sein; dies ist aus dem Zweck der Tätigkeit, die auch aus Gefälligkeit geleistet werden kann, zu schließen. Wesentlich ist, daß der Helfende dem Unternehmen dienen will (hier: Helfer eines T... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y, 10ObS208/03s, 10ObS100/08s

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7ASVG §176 Abs1 Z7 lita
Rechtssatz: Unter einer Übung ist ein Verfahren zur Aneignung und zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch (wiederholtes) Vollziehen bestimmter Tätigkeiten gekennzeichnet, die für einen möglichen Einsatz von Bedeutung sein können und die nicht mit den allgemeinen ohne besondere Ausbildung jedermann eigenen Fähigkeiten durchgeführt werden können. Auch eine Übung steht mit der Ausbildung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y, 10ObS208/03s, 10ObS63/07y, 10ObS153/07h, 10ObS70/12k, 2Ob74/14t, 10Ob

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7 litb
Rechtssatz: Die Novellierung des § 176 Abs 1 Z 7 aF ASVG durch das SRÄG 1996 durch Ausweitung des Versicherungsschutzes für Tätigkeiten im Rahmen der institutionalisierten Gefahrenhilfe, die der eigentlichen Erfüllung des Gesetzesauftrages vorangehen oder nachfolgen, zeigt, dass Zweck derselben war, weitere Tätigkeiten in den Unfallversicherungsschutz, die bisher nicht geschützt waren, neu einzubeziehen, die nicht u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Normzweck dient eine vom Feuerwehrkommandanten ad hoc angeordnete Übung, bei der zwar auch die im Einsatzfall zu verwendenden Geräte und Maschinen oder sonstigen Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge benützt werden, nicht dem der Tätigkeit der freiwilligen Feuerwehr zugrundeliegenden gemeinnützigen Zweck, wenn sie ausschließlich im Rahmen eines nicht von den gesetzlichen (gemeinnützigen) Pf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Der Regelungszweck der mit der 9. Novelle zum ASVG (BGBl 1962/13) eingeführten Bestimmung des § 176 Abs 1 Z 7 aF ASVG war, die im Stammgesetz für diesen Personenkreis vorgesehene beitragspflichtige Teilversicherung, die im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck der Tätigkeiten als ungerecht empfunden wurde, durch Aufteilung des Versicherungsrisikos dieser Tätigkeiten auf die Gesamtheit der Unfallversicherten b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7nöFGG §63
Rechtssatz: Alle Tätigkeiten, die nicht unter Ausbildung, Übung oder Einsatz eingeordnet werden können, waren nach § 176 ABs 1 Z 7 aF ASVG nicht geschützt, auch wenn sie zu den Aufgaben der Feuerwehr gehörten, wie solche, die nach § 63 nöFGG ersatzpflichtig sind und außerhalb der Verpflichtung zur Hilfeleistung erbracht wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 312/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

TE OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

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Entscheidung | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y, 10ObS208/03s, 10ObS100/08s

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7ASVG §176 Abs1 Z7 lita
Rechtssatz: Unter einer Übung ist ein Verfahren zur Aneignung und zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch (wiederholtes) Vollziehen bestimmter Tätigkeiten gekennzeichnet, die für einen möglichen Einsatz von Bedeutung sein können und die nicht mit den allgemeinen ohne besondere Ausbildung jedermann eigenen Fähigkeiten durchgeführt werden können. Auch eine Übung steht mit der Ausbildung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y, 10ObS208/03s, 10ObS63/07y, 10ObS153/07h, 10ObS70/12k, 2Ob74/14t, 10Ob

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7 litb
Rechtssatz: Die Novellierung des § 176 Abs 1 Z 7 aF ASVG durch das SRÄG 1996 durch Ausweitung des Versicherungsschutzes für Tätigkeiten im Rahmen der institutionalisierten Gefahrenhilfe, die der eigentlichen Erfüllung des Gesetzesauftrages vorangehen oder nachfolgen, zeigt, dass Zweck derselben war, weitere Tätigkeiten in den Unfallversicherungsschutz, die bisher nicht geschützt waren, neu einzubeziehen, die nicht u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Normzweck dient eine vom Feuerwehrkommandanten ad hoc angeordnete Übung, bei der zwar auch die im Einsatzfall zu verwendenden Geräte und Maschinen oder sonstigen Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge benützt werden, nicht dem der Tätigkeit der freiwilligen Feuerwehr zugrundeliegenden gemeinnützigen Zweck, wenn sie ausschließlich im Rahmen eines nicht von den gesetzlichen (gemeinnützigen) Pf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Der Regelungszweck der mit der 9. Novelle zum ASVG (BGBl 1962/13) eingeführten Bestimmung des § 176 Abs 1 Z 7 aF ASVG war, die im Stammgesetz für diesen Personenkreis vorgesehene beitragspflichtige Teilversicherung, die im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck der Tätigkeiten als ungerecht empfunden wurde, durch Aufteilung des Versicherungsrisikos dieser Tätigkeiten auf die Gesamtheit der Unfallversicherten b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z7nöFGG §63
Rechtssatz: Alle Tätigkeiten, die nicht unter Ausbildung, Übung oder Einsatz eingeordnet werden können, waren nach § 176 ABs 1 Z 7 aF ASVG nicht geschützt, auch wenn sie zu den Aufgaben der Feuerwehr gehörten, wie solche, die nach § 63 nöFGG ersatzpflichtig sind und außerhalb der Verpflichtung zur Hilfeleistung erbracht wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 312/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

TE OGH 1997/8/19 10ObS42/97t

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Entscheidung | OGH | 19.08.1997

RS OGH 1997/7/8 10ObS191/97d, 10ObS93/16y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sämtlichen Fallgruppen des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG ist gemeinsam, daß es sich stets und ausschließlich um personenbezogene Aktivitäten handeln muß. Die Hilfeleistung muß jedenfalls Menschen, nicht etwa bloß Tieren gelten. Entscheidungstexte 10 ObS 191/97d Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 ObS 191/97d Veröff: SZ 70/131 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1997

RS OGH 1997/7/8 10ObS191/97d, 10ObS93/16y

Norm: ASVG §176 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 176 Abs 1 Z 2 ASVG erfasst in seinen ersten fünf Fallgruppen ausschließlich solche, bei denen es jeweils um Dringlichkeitsmaßnahmen aus Notfällen und Gefahrenfällen geht, bei welchen aus altruistischen Beweggründen im Interesse der Allgemeinheit, wenngleich ohne besondere Rechtspflicht, Rettungshandlungen oder sonstige Hilfeleistungshandlungen gesetzt werden. Bei den beiden letztgenannten in der Aufzählung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1997

RS OGH 1997/7/8 10ObS191/97d

Norm: ASVG §176 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch wenn der Gesetzgeber bei der Fallgruppe "Unterstützung der Amtshandlung eines Sicherheitsorgans" die Verfolgung und Festnahme eines Täters aus einer (gerichtlich) strafbaren Handlung im Auge hatte, so handelt es sich hiebei doch bloß um einen, keineswegs jedoch den einzigen vom Gesetzgeber selbst erfaßten Falltypus. Ein ortskundiger Bergführer und Unfallszeuge, der von einem Gendarmeriebeamten zur "diens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1997

Entscheidungen 61-90 von 262

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