Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Im Fall des §175 Abs2 Z7 ASVG kommt ein Unfallversicherungsschutz nicht in Betracht, wenn sich der Unfall in der Wohnung der versicherten Person ereignet. Der Unfallversicherungsschutz setzt erst dann ein, wenn ein wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Teil des Gebäudes betreten wird. Entscheidungstexte 10 ObS 112/05a Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z3
Rechtssatz: Selbst wenn eine arbeitsvertraglich unzulässige Weisung des Arbeitgebers vorliegt, diese aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht, ist die aufgrund der unzulässigen Weisung ausgeübte Tätigkeit Teil der geschützten Beschäftigung. Entscheidungstexte 10 ObS 98/05t Entscheidungstext OGH 08.11.2005 10 ObS 98/05t V... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z3
Rechtssatz: Selbst wenn eine arbeitsvertraglich unzulässige Weisung des Arbeitgebers vorliegt, diese aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht, ist die aufgrund der unzulässigen Weisung ausgeübte Tätigkeit Teil der geschützten Beschäftigung. Entscheidungstexte 10 ObS 98/05t Entscheidungstext OGH 08.11.2005 10 ObS 98/05t V... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen vosätzlicher Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0117226 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen vosätzlicher Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0117226 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Veröff: SGb 2001,513 Schlagworte *D* European Cas... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Entscheidungstexte B 2 U 45/99R Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Veröff: SGb 2001,513 Schlagworte *D* European Cas... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht (Abgrenzung zu BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12). Entscheidungstexte B 2 U 45/99R Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2RVO §539 Abs1 Nr1RVO §548 Abs1
Rechtssatz: Die Vergewaltigung einer Auszubildenden durch ihren betrieblichen Ausbilder in der Freizeit ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Ausbilder die Auszubildende aufgrund seiner betrieblichen Machtposition dazu veranlasst hat, die Freizeit mit ihm zu verbringen. Veröff: SGb 2002,455 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wege zum Ort der Tätigkeit, die nach einer rein eigenwirtschaftlichen Verrichtung vom "dritten Ort" angetreten werden, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die Länge des Weges in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg steht. Veröff: Sgb 2002,181 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wege zum Ort der Tätigkeit, die nach einer rein eigenwirtschaftlichen Verrichtung vom "dritten Ort" angetreten werden, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die Länge des Weges in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg steht. Veröff: Sgb 2002,181 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...