Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 227 ff UGB für die Geschäftsjahre 1998 bis 2008 Zwangsstrafen. Für den Fall des Nichteinreichens der vollständigen Jahresabschlüsse drohte es weitere Zwangsstrafen an. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekurs der Gesellschaft und des Geschäftsführers nicht Folge, wies ihre Anträge, beim Verfassungsgerichtshof die Einleitung eines Gesetzesprüfun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zu 8 Cg 204/07p des Landesgerichts Feldkirch nach Klagseinschränkung, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1. in Bezug auf eine Grundstücksteilfläche a) das abgelagerte Baumaterial, b) die abgelagerten Abfälle, c) die abgestellten großvolumigen Steine, d) den errichteten Spielplatz und e) die vorgenommenen Kiesschüttungen zu entfernen und den früheren Zustand (Alpweide) wiederherzustellen (mit Ausnahme der für die Zufahrt zu einem Grundstück aufgebrac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften, die durch die unterlassene Anfechtungserklärung eines näher bezeichneten Übergabsvertrags hinsichtlich näher bezeichneter Liegenschaftsanteile an einer Liegenschaft entstanden seien, und zwar bis zu 75 % des Werts der Liegenschaft abzüglich der bereits bestehenden Belastungen. Das Erstgericht stellte ferner fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Antragsgegnerin den Nichtigkeitsgrund des „§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 19 Z 2 JN“ (gemeint wohl: § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die näher begründete Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, deren Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Diese Ausführungen im Revisionsrekurs sind als Ablehnungsantrag aufzufassen. Das Erstgericht legte, ohne für eine B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Beschluss vom 7. 8. 2009, ON 376, den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für die im
Spruch: genannten Kinder zu entziehen und ihm zuzuweisen, ab. Noch vor der Entscheidung über den dagegen vom Vater erhobenen Rekurs lehnte dieser die Richter des zuständigen Rekurssenats 48 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als befangen ab. Der Ablehnungssenat des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 21. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsfrage erstattet werden, sind sie - auch ohne... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Mutter einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO (gemeint wohl § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen im Revisionsrekurs zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung der Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil dahin ab, dass es die Klageforderung mit 33.534,16 EUR brutto als zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und die beklagte Partei unter Einschluss eines rechtskräftigen Teilzuspruchs für schuldig erkannte, dem Kläger 33.534,16 EUR brutto sA zu zahlen. Ein Mehrbegehren von 5.479,41 EUR brutto sA wies es ab. Gegen den Zuspruch von 24.747,96 EUR sA richte... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...