Begründung: Rechtliche Beurteilung In der vorliegende Rechtssache erhob die beklagte Partei und die auf ihrer Seite beigetretene Nebeintervenientin gegen die das erstgerichtliche Urteil bestätigende Entscheidung des Berufungsgerichtes eine am 5.5.1993 beim Obersten Gerichtshof eingelangte außerordentliche Revision und stellte im Revisionsschriftsatz den Antrag auf Ablehnung der erkennenden Richter des Berufungsgerichtes wegen Vorliegens angeblic... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten in der vorliegenden Wettbewerbssache mit Beschluß vom 15.November 1988, 4 Ob 101/88, Folge und hob das Urteil des Berufungsgerichtes wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens auf, weil die zweite Instanz von der vom Erstgericht getroffenen Feststellung, daß der Beklagte nicht in Wettbewerbsabsicht gehandelt habe, ohne Beweiswiederholung abgegangen war. Dazu führte der Oberste Gerichtshof ua aus: "Auf Grund ... mehr lesen...
Norm: JN §21 JN §23 JN §25 KartG 1972 §69 ZPO §477 Abs1 Z1 D1 JN § 21 heute JN § 21 gültig ab 01.01.1898 JN § 23 heute JN § 23 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ... mehr lesen...