Begründung: Die Antragstellerin ist eine GmbH mit Sitz in Wien, deren Anteile zu 100 % von der deutschen I***** AG gehalten werden. Die Antragstellerin stellte am 11. 2. 1997 einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Sammel- und Verwertungssystems gemäß § 7a AbfallwirtschaftsG (AWG) iVm § 11 Verpackungsverordnung (VVO) beim Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie. Dieses Sammelsystem (in der Folge: "EVA-System") soll den der VVO unterworfenen Unternehmern (Herst... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.November 1989 forderte der Stellvertreter des Vorsitzenden des Kartellgerichtes auf Antrag der Republik Österreich die Rekurswerberinnen sowie zahlreiche weitere Kraftfahrzeugimporteure auf, als Mitglied eines Verhaltenskartells binnen einem Monat beim Kartellgericht die Genehmigung eines Verhaltenskartells zu beantragen. Dem von den Aufgeforderten (mit einer Ausnahme) dagegen erhobenen Rekurs gab das Kartellobergericht mi Beschluß vom 22.Mai 19... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.November 1989 forderte der Stellvertreter des Vorsitzenden des Kartellgerichts über Antrag der Republik Österreich die Rekurswerberinnen sowie zahlreiche andere Kraftfahrzeugimporteure auf, als Mitglieder eines Verhaltenskartells binnen einem Monat beim Kartellgericht die Genehmigung eines Verhaltenskartells zu beantragen. Dem von den Aufgeforderten (mit einer Ausnahme) dagegen erhobenen Rekurs gab das Kartellobergericht mit Beschluß vom 22.Mai ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurden auf Antrag der Amtspartei Republik Österreich die Mitglieder der Vertriebsbindung "M*****", nämlich 1. der Vertriebsbinder M***** GesmbH in Klagenfurt und 2. die gebundenen Mitglieder der Vertriebsbindung, darunter die Rekurswerberin, aufgefordert, als Mitglieder eines Wirkungskartells (§ 10 Abs.1 KartG) binnen einem Monat ab Zustellung des Beschlusses beim Kartellgericht die Genehmigung des Kartells zu beantragen, und iS des § 57... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Gegen § 57 Abs 2 Satz 2 KartG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es handelt sich um eine Art gesetzlicher Bestimmung eines Zustellbevollmächtigten. Diese Einrichtung erscheint bei einer (hier gegebenen) großen Zah... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 57 KartG hat nur den Zweck, bei Bedenken gegen das (Nichtvorliegen) Vorliegen eines Wirkungskartells den Antrag auf Einleitung eines Prüfungsverfahrens aufzutragen. Die Bestimmung des Paragraph 57, KartG h... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Das KartG 1988 unternahm im § 57 den Versuch, den allfälligen Mitgliedern eines solchen Verhaltenskartells in möglichst einfacher und kostensparender Weise vor Augen zu führen, daß der Verdacht des Bestehens eines Kartells geä... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Einer näheren
Begründung: der Aufforderung durch das Kartellgericht bedarf es nicht, weshalb auch eine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 oder 9 ZPO nicht gegeben ist. Sind die Antragsgegner der Meinung, es liege kein gen... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wir... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Daß die Aufforderung ohne weitere Prüfung erfolgt, bedeutet nicht, daß das Kartellgericht an den Antrag einer Amtspartei gebunden wäre und es dadurch zu einem Verstoß gegen das Gebot der Trennung der Justiz von der Verwaltung k... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2 KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993
Rechtssatz:
Bei der Vorschrift des § 57 Abs 2 KartG handelt es sich um eine lex specialis, die der allgemeinen Vorschrift des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG vorgeht. Bei der Vorschrift des Paragraph 57, Absatz 2, KartG handelt es sich um eine lex ... mehr lesen...