Norm
KartG 1988 §57 Abs2Rechtssatz
Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.Die in Paragraph 57, Absatz 2, KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach Paragraph 57, KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063682Dokumentnummer
JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_003