RS OGH 1992/11/9 Okt4/90, Okt1/92, Okt2/92, Okt5/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
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Norm

KartG 1988 §57 Abs2
  1. KartG 1988 § 57 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993

Rechtssatz

Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.Die in Paragraph 57, Absatz 2, KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach Paragraph 57, KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.

Entscheidungstexte

  • RS0063682">Okt 4/90
    Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90
    Veröff: ÖBl 1990,234
  • RS0063682">Okt 1/92
    Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92
    Vgl auch
  • Okt 2/92
    Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 2/92
    Auch; Beisatz: Hier: Wirkungskartell. (T1) Veröff: ÖBl 1992,69
  • RS0063682">Okt 5/92
    Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92
    Vgl auch; Beisatz: Das gesetzliche Gebot, die Aufforderung ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen (§ 57 Abs 2 KartG), besagt nur, daß der Vorsitzende von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen auszugehen hat; eine Prüfung der rechtlichen Schlüssigkeit des Antrags ist jedoch vorzunehmen. (T2) Veröff: ÖBl 1993,29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063682

Dokumentnummer

JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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