RS OGH 1990/5/22 Okt4/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §57 Abs2

Rechtssatz

Daß die Aufforderung ohne weitere Prüfung erfolgt, bedeutet nicht, daß das Kartellgericht an den Antrag einer Amtspartei gebunden wäre und es dadurch zu einem Verstoß gegen das Gebot der Trennung der Justiz von der Verwaltung käme.

Entscheidungstexte

  • Okt 4/90
    Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90
    Veröff: ÖBl 1990,234

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063700

Dokumentnummer

JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten