Begründung: Die Beklagte ist österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke S***** und innerhalb der S*****-Vertriebsorganisation ausschließlich zuständig, in Österreich Händler- und Serviceverträge abzuschließen. Die Klägerin ist ein auf den Verkauf von Neufahrzeugen und die Erbringung von Werkstättenleistungen spezialisiertes Unternehmen. Sie hat - anscheinend nach einer schon länger bestehenden Geschäftsbeziehung - Ende 2003 einen (weitere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein in die Psychotherapeutenliste eingetragener selbständiger Psychotherapeut, der seinen Beruf in freier Praxis ausübt. Er steht mit keiner der drei Beklagten in Vertragsbeziehung. Die Erstbeklagte ist Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesland Salzburg. Zweit- und Drittbeklagter sind private Vereine, die sich zur ARGE-Psychotherapie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in der Folge: ARGE) mit dem Zweck der Umsetzung der „Leis... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Marktführerin auf dem österreichischen Markt für Rechtsanwaltssoftware, ihr Produkt verwenden derzeit etwa 55 % der Anwaltskanzleien. Die Klägerin vertreibt ebenfalls eine Rechtsanwaltssoftware und hat einen Marktanteil von knapp 12 %. Der dritte (wirtschaftlich relevante) Anbieter ist ein am Verfahren nicht beteiligtes Unternehmen, das auf einen Marktanteil von knapp über 12 % kommt. Die Beklagte weist für ihre Standardsoftware folgende Listenpreise a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen betreiben und verwalten das Einkaufszentrum „U*****" in L***** bei L*****, die Antragsgegnerin das Einkaufszentrum „P*****" in P***** bei L*****. Beide Einkaufszentren sind nahezu gleichzeitig im Jahr 1989/1990 entstanden und rund 900 m voneinander entfernt. Beide sind Einkaufszentren von überregionaler Bedeutung mit einem gemischten Branchensortiment und einer Reihe von „Ankermarken" als Frequenzbringer. Die Verkaufsfläche der P***** der Antrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, deren Sitz in Deutschland liegt, führt Reiseveranstaltungen, insbesondere Donaukreuzfahrten durch. Sie ist Eigentümerin der Schiffe „MS Theodor Körner" und „MS Franz Liszt", mit denen sie auf der Donau Kreuzfahrten von Deutschland nach Ungarn durchführt. Eigentümerin der Hafenliegenschaften ist die Republik Österreich, die Beklagte ist Pächterin dieser Grundstücke und betreibt darauf den Personenhafen. Sie hat auf diesem Areal das ausschließliche R... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art81KartG 1988 §34KartG 2005 §4
Rechtssatz: Marktbeherrschend ist ein Unternehmen dann, wenn es im Verhältnis zu den anderen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat, wobei insbesondere die Finanzkraft, die Beziehungen zu anderen Unternehmen, die Zugangsmöglichkeiten zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie die Umstände zu berücksichtigen sind, die den Marktzutritt für andere Unternehmer beschränken. ... mehr lesen...
Norm: KarG §34KartG §42b Abs2 Z2
Rechtssatz: Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern. ... mehr lesen...
Norm: KartG §34KartG §42b Abs2 Z2KartG §42b Abs3 Z1KartG §42b Abs4
Rechtssatz: Verspricht ein beabsichtigter Zusammenschluss in mancher Hinsicht Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen im Sinne des § 42b Abs 3 Z 1 KartG (hier vor allem: Belebung des Leistungswettbewerbs zwischen den beiden dann etwa gleich großen Anbietern zufolge verbesserter Kapitalausstattung und Stärkung des Werbemediums "Außenwerbung" im sich absehbar verschärfenden "int... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34
Rechtssatz: Haben Lizenzverträge zur Folge, dass auf dem österreichischen Markt für Turnierbälle nur die in den Lizenzverträgen zugelassenen und nur im offiziellen Vertriebsnetz erhältlichen Bälle der „Ballpartner" mit ÖTV-Aufdruck verwendet werden dürfen, wird der Markt für Turnierbälle damit abgeschottet. Sind davon jedenfalls mehr als 5% des österreichischen Markts für Tennisbälle betroffen, ist damit die durch die Lizen... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34KartG 1988 §42bKartG 2005 §4
Rechtssatz: Zum sachlich und örtlich relevanten Markt für juristische Fachliteratur. Entscheidungstexte 16 Ok 9/01 Entscheidungstext OGH 17.12.2001 16 Ok 9/01 Veröff: SZ 74/199 4 Ob 201/02s Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 201/02s Auch; nur: Zum sachlich und örtlich relevan... mehr lesen...