RS OGH 2002/10/15 4Ob201/02s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2002
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §34

Rechtssatz

Haben Lizenzverträge zur Folge, dass auf dem österreichischen Markt für Turnierbälle nur die in den Lizenzverträgen zugelassenen und nur im offiziellen Vertriebsnetz erhältlichen Bälle der „Ballpartner" mit ÖTV-Aufdruck verwendet werden dürfen, wird der Markt für Turnierbälle damit abgeschottet. Sind davon jedenfalls mehr als 5% des österreichischen Markts für Tennisbälle betroffen, ist damit die durch die Lizenzverträge bewirkte Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels auch spürbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116923

Dokumentnummer

JJR_20021015_OGH0002_0040OB00201_02S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten