Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde vom Bauherrn mit der Planung, Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauaufsicht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt. Die Beklagte erstellte ein Leistungsverzeichnis unter Auflistung von detaillierten Ausstattungsanforderungen. Der in der Folge mit der Durchführung des Projekts beauftragte Generalunternehmer beauftragte die Klägerin, nachdem diese ein Anbot nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erstellt hatte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Humer, Rechtsanwalt in Eferding, gegen die beklagte Partei Mag. Gerd-Friedrich R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Gumpoldsberger, Rechtsanwalt in Sattledt, wegen 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIa3ABGB §1489 IIBWGG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Bauaufsicht soll dem Bauherrn, der hiefür seinen Architekten gesondert zu entlohnen hat, vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht aber diese von deren Verantwortung entlasten oder deren Verantwortung mindern. Die Bauüberwachung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und nich... mehr lesen...
Norm: MRG aF §1 Abs3MRG §18 Abs1 Z2WGG §14 Abs2
Rechtssatz: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG J*****, auf der sich unter anderem die Wohnhäuser F*****gasse 26 und 28, *****, befinden. Die Verwaltung dieser beiden Häuser erfolgt durch die Gemeinnützige M*****-Aktiengesellschaft. Die Antragsgegner sind Mieter von Wohnungen in diesen Häusern. Es ist in erster Instanz nicht strittig gewesen, daß die Wohnungen in diesen Häusern hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MRG unterliegen. Mit dem am... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin und Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegner sind Mieter von Bestandobjekten in diesem Haus. Die Bestandverhältnisse unterliegen hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrte (vorbehaltlich der Endabrechnung), die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von 2,08 S je m2 Wohnnutzfläche für die Zeit vom 1.5.1991 bis 30.4.20... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses K*****, R*****gasse 8, in dem sich die Bestandobjekte der Antragsgegner befinden. Die Bestandverhältnisse unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrt, die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche auf S 50,89 pro m2 monatlich zu erhöhen. Aus dem Vorbringen im Antrag ist erkennbar, daß die Antragstellerin ein auf endgültige Erhöhung der Bauerne... mehr lesen...
Norm: EntgRV §8aEntgRV §9WGG §14 Abs2
Rechtssatz: Büroleistungen im Sinne der GOA sind a) der Vorentwurf, b) der Entwurf, c) die Einreichung, d) die Kostenberechnung, e) die Ausführungszeichnungen, f) die Teilzeichnungen, g) die künstlerische Oberleitung und h) die technische und geschäftliche Oberleitung (§ 34 GOA). Die unter a) bis f) genannten Tätigkeiten können dem Begriff "Planung" im Sinne des § 8a EntgRV unterstellt werden, während die k... mehr lesen...
Norm: EntgRV §9WGG §14 Abs2
Rechtssatz: Unter Bauverwaltung sind alle nicht technischen, also die organisatorischen, administrativen und kommerziellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeiten, unter Bauüberwachung die technischen Tätigkeiten in dem Zusammenhang zu verstehen. Diese technischen Leistungen können örtliche Bauaufsicht oder Büroleistungen sein. Entscheidungstexte 5 Ob 91/9... mehr lesen...
Norm: EntgRV §9WGG §14 Abs2
Rechtssatz: Zur örtlichen Bauaufsicht gehört die Überwachung der Herstellung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Plänen, auf Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschriften und des Zeitplanes, die Abnahme von Teilleistungen und die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Abmessungen, die Führung des Baubuches etc, also alle jene Kontrolltätigkeiten, die sich unmittelbar auf den Baufortschr... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 Abs2WGG 1979 §14 Abs3WGG 1979 §14 Abs4WGG 1979 §14cWGG 1979 §22 Abs4 Z3
Rechtssatz: Da gemäß § 22 Abs 4 Z 3 WGG im Verfahren betreffend Erhöhungen nach § 14 Abs 2 bis 4 und § 14 c WGG (§ 22 Abs 1 Z 8 WGG) ebenso allen Mietern Parteistellung zukommt, wie es im Verfahren zur Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 37 Abs 1 Z 10 MRG der Fall ist, und da nach § 14 Abs 2 Satz 3 WGG der erhöhte Betrag für alle Mieter oder sonstigen Nut... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 197/2 Baufläche mit dem Wohnhaus L*****gasse 19 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,10 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 184 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 7 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 64,37 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragsstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,70 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Der Antragsgegner ist Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 72,93 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 zu erhöhen. Das Vor... mehr lesen...
Begründung: Die Bauvereinigung als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde *****, auf der sich unter anderem das Wohnhaus ***** mit zwei an die beiden Antragsgegner vermieteten Wohnungen befindet, beantragte am 30. November 1990 beim Erstgericht die Erhöhung des Betrages zur Bildung einer Rückstellung zur ordnungsmäßigen Erhaltung und für in absehbarer Zeit vorzunehmende nützliche Verbesserungen (§ 14 Abs 1 Z 5 WGG) von S 2,08 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche um ... mehr lesen...