Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde vom Bauherrn mit der Planung, Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauaufsicht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt. Die Beklagte erstellte ein Leistungsverzeichnis unter Auflistung von detaillierten Ausstattungsanforderungen. Der in der Folge mit der Durchführung des Projekts beauftragte Generalunternehmer beauftragte die Klägerin, nachdem diese ein Anbot nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erstellt hatte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Humer, Rechtsanwalt in Eferding, gegen die beklagte Partei Mag. Gerd-Friedrich R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Gumpoldsberger, Rechtsanwalt in Sattledt, wegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) B***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte KEG in Wien, 2.) Maria D*****, vertreten durch Dr. Ernst Grubeck,... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Klägerin errichtete als Bauträgerin eine Wohnanlage, z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ließ in O***** vier Bauwerke errichten. Die Baumeisterleistungen für diese Häuser erbrachte die Beklagte, der Nebenintervenient verfasste die Einreich- und Bestands(Ausführungs-)pläne für das Bauvorhaben. Er wurde von der Klägerin auch mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind eine Reihe von Bauleistungen, die die Beklagte zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt aufgrund des Vertrages zwischen den Parteien vom 18. Se... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Betriebshaftpflichtversicherung eines Baumeisters, der von der Eigentümerin eines zu renovierenden Einfamilienhauses mit der Bauaufsicht beauftragt worden war. Der Baumeister schrieb die notwendigen Arbeiten aus und beauftragte im Namen der Hauseigentümerin verschiedene Professionisten mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Mit der Herstellung der Holzkonstruktion und der Dachlattung für eine Carport beauftragte der Baumeister die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verurteilten den beklagten Bauunternehmer zum Ersatz des Schadens, den die klagende Versicherung als Haftpflichtversicherung des Bauherrn dem geschädigten Nachbarn zahlte. Rechtliche Beurteilung Zunächst trifft zu, dass der Forderungsübergang nach § 67 Abs 1 VersVG die tatsächliche Leistung an den Versicherungsnehmer im Rahmen der versicherten Risikos voraussetzt (RIS-Justiz RS0081396; zuletzt 7 Ob 289/03f ua). Das versichert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1993 errichtete die S***** GesmbH (in der Folge: K*****) für die Bediensteten des Landeskrankenhauses B***** ein Personalwohnhaus. Mit der Betreuung des Bauvorhabens sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht betraute sie die G***** GmbH (in der Folge: G*****). Davon war die Planung, die technische und wirtschaftliche Oberleitung der Bauausführung sowie die örtliche Bauaufsicht umfasst. Die G***** ihrerseits beauftragte den Beklagten mit d... mehr lesen...
Begründung: In mehreren Wohnungen des Hauses Wien 1, B*****, fanden Umbauarbeiten statt, wobei Setzungen und Risse bedingt durch nichtfachgerechte Auskeilung und Pölzung auftraten. Die Bauherrin hatte die A***** mit der Durchführung der Baumeisterarbeiten und die Beklagte mit der Planung und örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Die Klägerin ist Betriebshaftpflichtversicherer der A***** und liquidierte die aufgetretenen Schäden im Gesamtbetrag von 466.500 S. Die Klägerin nimmt n... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angeblichen Mängel des Verfahrens erster Instanz, nämlich die Nichtbeiziehung eines Sachverständigen, die vom Berufungsgericht verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0085853; Arb 11.265 ua). Zur Bauaufsicht gehört in dem von der Revisionswerberin verstandenen Sinn die Überwachung der Herstellung des Werks auf Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 1993 erteilten die Kläger der beklagten Partei den Auftrag, in ihrer Kanzlei Tischlerarbeiten zu erbringen. Es handelte sich im wesentlichen um die Verlegung eines Parkettbodens "Buche exquisit" samt Versiegelung und Herstellung des Blindbodens. Die Kläger beauftragten Baumeister Ing. Gerhard A***** mit der Bauaufsicht und der örtlichen Bauleitung. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Erstellung eines Terminplanes. Die beklagte Partei legte nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat die Rechtsrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt; insoweit kann sie die unterlassene Rechtsrüge nicht in der Revision nachholen (Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Z 4 mwN). Ihre Zulassungsbeschwerde ist im übrigen weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht begründet: Die Beklagte hat die Rechtsrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt; insoweit kann sie die unterlassene Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, die Raiffeisenkasse T***** registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung und die R*****Gesellschaft mbH bildeten mit Statut vom 27.9.1976 zur Sanierung des Ortszentrums von T***** die Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T*****. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete die Sanierung mit Bescheid vom 22.6.1977 an. Von der Sanierung umfaßt war (ua) die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** T*****, die im Miteigentum der Kläger steht. Die Kläger wa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167 ABGB §1295 Ia9 ABGB §1295 IIa3 ABGB §1489 IIB WGG §14 Abs2 ABGB § 1167 heute ABGB § 1167 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001 ABGB § 1167 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Wasserkraftanlage. Mit Schreiben vom 23.11.1987 (Beilage A) erteilte er dem Beklagten den Auftrag „für die Planung und örtliche Bauaufsicht für den Umbau und Erweiterung der Wasserkraftanlage“ wie folgt: „Umfang der Leistungen: Teilleistungen gemäß GOB Einreichung Detailzeichnung Ausführungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen örtliche Bauaufsicht statisch konstruktive Bearbeitung. Termine: Die erforderlichen Unterlagen sind so z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Werklohns von S 1,275.064 sA für Umbauarbeiten in dessen Gastgewerbebetrieb. Der Beklagte wendete eine Schadenersatzforderung von S 4,054.149,72 bis zur Höhe der Klagsforderung ein und machte geltend, es seien erhebliche Schäden in der im Keller gelegenen Diskothek entstanden. Die klagende Partei habe trotz starken Regens die Arbeiten an der Dachkonstruktion durchgeführt, wodurch es z... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 25.9.1990 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Sachantrag begehrte die Antragstellerin, den zulässigen Verteilungsschlüssel gemäß § 14 Abs 1 WGG (Nutzflächenschlüssel) festzustellen, die Angemessenheit des begehrten, im Sachantrag als "Benützungsentgelt" bezeichneten Entgeltes für die Zinsperioden 1/87 bis 9/90 zu überprüfen (sei doch im Mietvertrag vom 14.7.1955/31.7.1956 lediglich ein Mietzins von monatlich S 303,81 vereinbart worden), weiters die ... mehr lesen...
Norm: MRG aF §1 Abs3 MRG §18 Abs1 Z2 WGG §14 Abs2 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 2... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG J*****, auf der sich unter anderem die Wohnhäuser F*****gasse 26 und 28, *****, befinden. Die Verwaltung dieser beiden Häuser erfolgt durch die Gemeinnützige M*****-Aktiengesellschaft. Die Antragsgegner sind Mieter von Wohnungen in diesen Häusern. Es ist in erster Instanz nicht strittig gewesen, daß die Wohnungen in diesen Häusern hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MRG unterliegen. Mit dem... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin und Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegner sind Mieter von Bestandobjekten in diesem Haus. Die Bestandverhältnisse unterliegen hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrte (vorbehaltlich der Endabrechnung), die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von 2,08 S je m2 Wohnnutzfläche für die Zeit vom 1.5.1991 bis 30.4.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses K*****, R*****gasse 8, in dem sich die Bestandobjekte der Antragsgegner befinden. Die Bestandverhältnisse unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrt, die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche auf S 50,89 pro m2 monatlich zu erhöhen. Aus dem Vorbringen im Antrag ist erkennbar, daß die Antragstellerin ein auf endgültige Erhöhung der Bauer... mehr lesen...
Norm: EntgRV §8aEntgRV §9 WGG §14 Abs2 WGG Art. 1 § 14 heute WGG Art. 1 § 14 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2025 WGG Art. 1 § 14 gültig von 31.12.2023 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2023 WGG Art. 1... mehr lesen...
Norm: EntgRV §9 WGG §14 Abs2 WGG Art. 1 § 14 heute WGG Art. 1 § 14 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2025 WGG Art. 1 § 14 gültig von 31.12.2023 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2023 WGG Art. 1 § 14 gült... mehr lesen...
Norm: EntgRV §9 WGG §14 Abs2 WGG Art. 1 § 14 heute WGG Art. 1 § 14 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2025 WGG Art. 1 § 14 gültig von 31.12.2023 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2023 WGG Art. 1 § 14 gült... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 Abs2WGG 1979 §14 Abs3WGG 1979 §14 Abs4WGG 1979 §14cWGG 1979 §22 Abs4 Z3
Rechtssatz:
Da gemäß § 22 Abs 4 Z 3 WGG im Verfahren betreffend Erhöhungen nach § 14 Abs 2 bis 4 und § 14 c WGG (§ 22 Abs 1 Z 8 WGG) ebenso allen Mietern Parteistellung zukommt, wie es im Verfahren zur Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 37 Abs 1 Z 10 MRG der Fall ist, und da nach § 14 Abs 2 Satz 3 WGG der erhöhte Betrag für alle Mieter oder so... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 197/2 Baufläche mit dem Wohnhaus L*****gasse 19 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,10 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 184 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 7 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 64,37 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragsstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,70 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Da... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Der Antragsgegner ist Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 72,93 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 zu erhöhen. Das V... mehr lesen...
Begründung: Die Bauvereinigung als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde *****, auf der sich unter anderem das Wohnhaus ***** mit zwei an die beiden Antragsgegner vermieteten Wohnungen befindet, beantragte am 30. November 1990 beim Erstgericht die Erhöhung des Betrages zur Bildung einer Rückstellung zur ordnungsmäßigen Erhaltung und für in absehbarer Zeit vorzunehmende nützliche Verbesserungen (§ 14 Abs 1 Z 5 WGG) von S 2,08 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche ... mehr lesen...