Norm: ABGB §1072WEG 2002 §5 Abs2
Rechtssatz: Dass die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 223/19h Entscheidungstext OGH 20.02.2020 5 Ob 223/19h European Cas... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §5 Abs2WEG 2002 §6
Rechtssatz: Nach dem klar erkennbaren Gesetzeszweck geht es bei dieser Beschränkungsbestimmung nur um wohnungseigentumstaugliche, also „erwerbbare" Kfz-Abstellplätze. Abstellplätze, an denen infolge Widmung zu allgemeinen Teilen der Liegenschaft kein Erwerb von Wohnungseigentum möglich ist, sind nicht in die Zahl der aufzuteilenden Kfz-Abstellplätze einzurechnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6WEG 2002 §5 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Eigentümerpartner allein gehört nicht zum erwerbsbegünstigten Personenkreis des § 5 Abs 2 WEG 2002. Entscheidungstexte 5 Ob 173/05k Entscheidungstext OGH 20.09.2005 5 Ob 173/05k Veröff: SZ 2005/133 5 Ob 99/05b Entscheidungstext OGH 30.08.2005 5 Ob 99/05b Auch; Beisatz: Die Be... mehr lesen...