Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Dass die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen.Dass die dreijährige Wartefrist des Paragraph 5, Absatz 2, WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133020Im RIS seit
27.04.2020Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023