RS OGH 2020/2/20 5Ob223/19h

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Veröffentlicht am 20.02.2020
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Rechtssatz

Dass die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen.Dass die dreijährige Wartefrist des Paragraph 5, Absatz 2, WEG noch nicht abgelaufen ist, steht auch der Verbücherung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Abstellplatzes nicht Berechtigten entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133020

Im RIS seit

27.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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