RS OGH 2013/11/6 5Ob173/05k, 5Ob99/05b, 5Ob151/08d, 5Ob124/13s, 5Ob125/13p, 5Ob126/13k

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Veröffentlicht am 20.09.2005
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Rechtssatz

Der bloße Eigentümerpartner allein gehört nicht zum erwerbsbegünstigten Personenkreis des § 5 Abs 2 WEG 2002.Der bloße Eigentümerpartner allein gehört nicht zum erwerbsbegünstigten Personenkreis des Paragraph 5, Absatz 2, WEG 2002.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120212

Im RIS seit

20.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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