Norm
WEG 2002 §5 Abs2Rechtssatz
Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des § 5 Abs 2 WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des Paragraph 5, Absatz 2, WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142773Im RIS seit
02.03.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026