RS OGH 2025/12/18 5Ob133/25g

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Veröffentlicht am 18.12.2025
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Rechtssatz

Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des § 5 Abs 2 WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des Paragraph 5, Absatz 2, WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.

Entscheidungstexte

  • RS0142773">5 Ob 133/25g
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.12.2025 5 Ob 133/25g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142773

Im RIS seit

02.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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