Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar (vgl MietSlg 15.155). Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Daneben lässt sich den erstgerichtlichen Feststellungen... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien des Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft N***** W*****gasse 8 in *****. Ursprünglich sollte auf dieser und der Nachbarliegenschaft W*****gasse 25 eine gemeinsame Wohnungseigentumsanlage errichtet werden, weswegen aus Ersparnisgründen gemeinsame Versorgungsleitungen für die Liegenschaft W*****gasse 25 und N***** W*****gasse 8 errichtet wurden. Der Kanal, die Wasserleitung, die Gasleitung und die Telekabelinstallationen für die Liegensc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Beginn der 90er-Jahre errichtete die beklagte Partei als Bauträgerin auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine reihenhausartige Wohnanlage bestehend aus vier Objekten mit der Bezeichnung top 1 bis top 4, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Die Beklagte blieb nach dem Verkauf der Wohneinheiten Verwalterin der Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 8. 3./17. 3. 1994 erwarb der Erstkläger 257/1037 Anteile dieser Liegenschaft, die er mit Schenkungsvertrag v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhafte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die 1. bis 16. Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die 17. Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieses Hauses. Die Hausverwalterin hat alle Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses zeitgerecht zu einer Hausversammlung am 16. 10. 2000 geladen und von der beabsichtigten Beschlussfassung über die Errichtung eines Kabelfernsehanschlusses in Kenntnis gesetzt. Bei dieser Hausversammlung, bei der der Antragsteller n... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenngleich "Erhaltung" im Sinn des § 3 Abs 1 MRG und § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975 auch zu einer "Verbesserung" führen kann, ohne dass dadurch eine Maßnahme außerordentlicher Verwaltung anzunehmen ist, setzt dies doch in der Regel eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, Brauchbarkeit, einen bestehenden Mangel oder doch zumindest eine Schadensgeneigtheit voraus. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnungseigentumssache der Antragstellerin Mag. Ute S*****, vertreten durch Dr. Richard Schwach, Rechtsanwalt in Korneuburg, wider die Antragsgegner 1. Roswitha H*****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Zahlung von S 280.000,-- sA und brachten vor, dass sie mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom November 1994 dem Beklagten eine Eigentumswohnung zu einem Gesamtkaufpreis von S 1,696.955,-- verkauft hätten. Daraus hafte noch der Klagsbetrag unberichtigt aus. Der Beklagte wendete im Wesentlichen ein, dass er anlässlich der Übernahme der Wohnung umfangreiche Mängel festgestellt habe, die zum Teil innerhalb der gekauften Eigentumswohnung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisatorin des auf der Liegenschaft ***** errichteten Hauses *****. Der Beklagte erwarb mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 29. 12. 1999/3. 1. 2000/17. 1. 2000 die mit 138/2546 Anteilen dieser Liegenschaft verbundene Wohnung Top Nr 2. Der Kaufpreis von S 1,171.667,-- netto war bis längstens 15. 2. 2000 auf ein Anderkonto des Vertragsverfassers - den Rechtsanwalt Dr. Christoph K***** - zur Anweisung zu bringen; e... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der S***** AG, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse ***** war. Mit Kaufvertrag vom 27. Jänner 1993 erwarb die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH 168 und 147/2.000 Miteigentumsanteile an der bezeichneten Liegenschaft mit der Vereinbarung, Wohnungseigentum zu begründen und an den Lokalen top Nr 5 und 6 Wohnungseigentum zu erwerben. Unter § 8 dieser Vereinbarung wurde festgeha... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch den weiten ("dynamischen" oder "elastischen") Erhaltungsbegriff ist es zu einer Ausdehnung des Bereichs der ordentlichen Verwaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG zu Lasten der außerordentlichen Verwaltung im Sinne des § 14 Abs 3 WEG (Veränderungen/Verbesserungen) gekommen. Da § 13a Abs 1 Z 1 WEG auf § 14 Abs 1 Z 1 WEG ver... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen im Haus ***** in*****, welches im Eigentum des Antragsgegners steht. Die im Haus befindliche Aufzugsanlage ist seit zumindest 50 Jahren außer Betrieb. Um den Betrieb der Aufzugsanlage wiederum zu gewährleisten, wäre eine Neuherstellung mit einem Kostenaufwand von S 800.000 bis S 1,200.000 notwendig. Außer den Antragstellern gibt es noch acht weitere Mieter im Haus. Es steht nicht fest, ob und in welcher Höhe ein Hauptmietzinsa... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, worauf das Hochhaus *****, errichtet ist. Die Anlage wurde etwa im Jahr 1955 neu errichtet. Die Antragstellerin hat ca Anfang des Jahres 1999 die Wohnungseigentumseinheit Top ***** im 4. Obergeschoß des Hauses rechtsgeschäftlich erworben. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung dringender Erhaltungsarbeiten, nämlich den Austausch der Fenster, der Ba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch den weiten ("dynamischen" oder "elastischen") Erhaltungsbegriff ist es zu einer Ausdehnung des Bereichs der ordentlichen Verwaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG zu Lasten der außerordentlichen Verwaltung im Sinne des § 14 Abs 3 WEG (Veränderungen/Verbesserungen) gekommen. Da § 13a Abs 1 Z 1 WEG auf § 14 Abs 1 Z 1 WEG ver... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Zwei der Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft haben sich jedoch an der gegenständlichen Klage nicht beteiligt. Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft ***** in ***** und beauftragte die Nebenintervenientin mit der Errichtung eines Wohnhauses auf dieser Liegenschaft. Die Fertigstellung des Hauses erfolgte 1982. Zu diesem Zeitpun... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien und Beteiligten dieser Wohnrechtssache sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Wohnhausanlage ist in den Jahren 1988 bis 1990 neu errichtet worden. Seit 1992 hat es laufend Sanierungsversuche gegeben, um Schäden durch Wassereinbrüche, insbesondere in den Kellern der an der Liesing gelegenen Häuser sowie der Decke der unterirdischen Garage zu beheben bzw deren Ursache festzustellen. Die letzten Sanierungsversuc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin hat als Wohnungseigentumsbewerberin mit der Beklagten am 12. 10. 1992 eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie in der von der Beklagten zu errichtenden Wohnanlage V***** die Wohneinheit top 5 mit einer Nutzfläche von 85,08 m2 und einem Autoabstellplatz ins Wohnungseigentum übertragen erhält. Eine gleichartige Vereinbarung hat der Zweitkläger ebenfalls als Wohnungseigentumsbewerber mit der Beklagten am 29. 1. 1994 betreffend die Wohneinheit ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnhausanlage ***** in *****. Die Beklagten sind aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 22. 6. 1992 Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top Nr 1 in diesem Haus. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 3,111.100 vereinbart, der sich aus S 388.100 Grundkosten, S 2,527.600 Baukosten Preisbasis März 1991 und aus S 195.400 Aufschließungskosten zus... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Mit- und Wohnungseigentümer von 136/1501 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, hat gegen den Erstantragsgegner, der selbst noch 702/1501 Anteile der genannten Liegenschaft sein Eigen nennt, unter Berufung auf dessen Funktionen als Verkäufer, Wohnungseigentumsorganisator, Bauherr und Verwalter der Wohnanlage zu 15 Cg 212/98y des Landesgerichtes Innsbruck eine Klage zur Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen er... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Durch die Verweisung auf § 3 Abs 1 MRG ist klargestellt, dass die Erhaltung "im jeweils ortsüblichen Standard" für die Abgrenzung der Erhaltung von der Verbesserung von Bedeutung ist, sodass zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten zur Erhaltung bestehender Anlagen noch zur Erhaltung gehören, auch wenn es sich um die erstmalige He... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z5WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Senkung des Energieverbrauchs führende Maßnahmen wie die Aufbringung eines äußeren Fassadenvollwärmeschutzes und Einbau neuer Fenster sind kraft Gesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5 MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 Z 1 WEG) als das gesamte Haus betreffende Erhaltungsarbeiten anzusehen (so schon 5 Ob 81, 82/94 = MietSlg 48.491). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses Q*****gasse ***** in*****. Durch eine am 5. März 1998 von der Hausverwaltung Hauswirt verfasste und an alle Eigentümer des Hauses ergangene Liegenschaftsinformation wurden sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer zu einer am 20. März 1998 stattfindenden Hausversammlung eingeladen. Dieses Schreiben kam auch den Antragstellern zu. Unter dem Tagesordnungspunkt "Instandhaltungskonzept" wurden den Wo... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Durch die Verweisung auf § 3 Abs 1 MRG ist klargestellt, dass die Erhaltung "im jeweils ortsüblichen Standard" für die Abgrenzung der Erhaltung von der Verbesserung von Bedeutung ist, sodass zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten zur Erhaltung bestehender Anlagen noch zur Erhaltung gehören, auch wenn es sich um die erstmalige He... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z5WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Senkung des Energieverbrauchs führende Maßnahmen wie die Aufbringung eines äußeren Fassadenvollwärmeschutzes und Einbau neuer Fenster sind kraft Gesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5 MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 Z 1 WEG) als das gesamte Haus betreffende Erhaltungsarbeiten anzusehen (so schon 5 Ob 81, 82/94 = MietSlg 48.491). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z5WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Senkung des Energieverbrauchs führende Maßnahmen wie die Aufbringung eines äußeren Fassadenvollwärmeschutzes und Einbau neuer Fenster sind kraft Gesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5 MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 Z 1 WEG) als das gesamte Haus betreffende Erhaltungsarbeiten anzusehen (so schon 5 Ob 81, 82/94 = MietSlg 48.491). Entscheidungstexte ... mehr lesen...