Norm: MRG §3 Abs2 Z4WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Verweis auf die vom einzelnen Mit? und Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG durchzusetzenden Erhaltungsarbeiten in § 28 Abs 1 Z 1 WEG betrifft auch „fiktive“ Erhaltungsarbeiten im Sinn des § 3 Abs 2 Z 4 MRG. Der dort genannte Begriff „Umgestaltung aufgrund öffentlich?rechtlicher Verpflichtung“ ist jedenfalls für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts dahin einsc... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Vermietung eines verfügbaren Teils der Liegenschaft an den Kommanditisten einer Wohnungseigentümerin unterfällt auch dann, wenn man diese Stellung der eines Angehörigen eines Wohnungseigentümers gleichsetzen will, der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 8 WEG und somit der ordentlichen Verwaltung. Entscheidungstexte 5 Ob 154/17h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Soweit die im Wohnungseigentumsvertrag getroffenen Vereinbarungen (nur) die interne Kostentragung der Wohnungseigentümer für die Erhaltungsarbeiten betreffen, bilden diese schon inhaltlich kein nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 maßgebliches Entscheidungskriterium und sind daher für die Beurteilung eines auf der genannten Gesetzesstelle beruhenden Antrags eines Wohnungseigentümers nicht relev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im Juni 2006 von der beklagten Bauträgerin eine Eigentumswohnung um 180.000 EUR. Die gegenständliche Wohnhausanlage war von der Beklagten in den Jahren 1998 und 1999 errichtet worden. Aufgrund zahlreicher Wasserschäden war der Beklagten vor den Vertragsgesprächen mit der Klägerin bekannt, dass Baumängel an der Wohnanlage bestehen. Diese Mängel waren für die Klägerin nicht offenkundig. Die Klägerin wurde vor Kaufvertragsabschluss nicht über di... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat mit seinem Sachbeschluss (ua) dem Rekurs des Antragsgegners Folge gegeben und den Sachantrag der Antragsteller auf Feststellung der Unwirksamkeit (auch) des am 9. 7. 2009 gefassten Beschlusses auf Festsetzung der Rücklage mit 7,44 EUR/m² Nutzfläche und Monat ab 1. 10. 2009 bis vorerst 31. 12. 2012 abgewiesen. Das Rekursgericht ging dabei rechtlich (ua) davon aus, dass die Erstantragstellerin als zugesagte „Ehegatten-Mitwohnungseigentümerin“ hinsicht... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist zu 1982/7706-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer und zu 1871/7706-Anteilen schlichter Miteigentümer der Liegenschaft. Die Antragsteller sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer bzw schlichten Miteigentümer. Die Liegenschaft steht in Drittverwaltung. Mit dem vom Antragsgegner bekämpften Sachbeschluss trug das Rekursgericht - einem auf § 30 Abs 1 Z 1 (iVm § 28 Abs 1 Z 1) WEG 2002 beruhenden Antrag der Antragsteller folgend - der Ei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, über deren Vermögen jeweils 2001 der Konkurs eröffnet worden ist, sind Hälfteeigentümer näher bezeichneter Liegenschaften, ob welchen ein (Belastungs- und) Veräußerungsverbot einverleibt ist, an dem bislang die Verbücherung von Pfandrechten zugunsten der Klägerin für den Beklagten gewährten Kredite scheiterte. Die Klägerin leitet in ihrer nach Konkurseröffnung eingebrachten Klage aus einem zur Sicherung der den Beklagten gewährten Kredite geschlossenen Pfa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alma D*****, vertreten durch Dr. Alexandra Sedelmayer, Rechtsanwältin in Wien, w... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin gestützt auf § 30 Abs 1 Z 1 WEG, die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft dazu zu verpflichten, sämtliche Fenster sowie die Balkontüre ihrer Wohnung durch qualifizierte Professionisten erneuern zu lassen. Die etwa aus dem Jahr 1965 stammenden Aluminiumkonstruktionen der Fenster und Balkontüre seien desolat. Aufgrund ihres Alters und systembedingten Zustands sei eine Sanierung mit wirtschaftlich ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kurt M*****, vertreten durch Mag. Walter Krauß, dieser vertreten durch Mag. Christian Otto Meier, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegner... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. In der Garage des Hauses befindet sich eine Stapelparkanlage für die 6 (als selbständige Wohnungseigentumsobjekte verbücherten) KFZ-Abstellplätze, die im Wohnungseigentum der (nunmehr)Elft- (2 KFZ-Abstellplätze), Zwölft-, Dreizehnt-, Vierzehnt- und Fünfzehntantragsgegner (je 1 KFZ-Abstellplatz) stehen. Nur die hydraulische Anlage (Wippmechanismus), um die Stellflächen auf- und absenken zu können (jedoch ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als Bauträger ließ auf einer Liegenschaft in V***** eine Wohnungseigentumsanlage errichten, die im Jahr 1999 fertiggestellt wurde. In diesem Jahr war mehr als die Hälfte der Wohnungen von der Beklagten an Interessenten verkauft. Zu TZ 11295/1999 erfolgte die Wohnungseigentumsbegründung an allen Wohnungseigentumsobjekten (offenes Grundbuch). Nachdem Johan S***** eine andere Wohnung in der Anlage verkauft hatte, erwarb er gemeinsam mit seiner Gattin (in Hinkun... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 667 GB ***** (Grundstücksadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin kaufte von der Beklagten die im Objekt *****, im Erdgeschoß gelegene Wohnung Top 3 (samt PKW-Stellplatz und Eigengarten) als sogenannten „erweiterten Rohbau”. In dieser Wohnung ließ die Klägerin dann Innenausbaumaßnahmen, nämlich eine Verkleidung der Decken mit Gipskartonplatten vornehmen. Oberhalb der Wohnung der Klägerin befindet sich die im Eigentum der... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Erstantragsgegner ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3085 GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an W2 samt Garten und Terrasse verbunden. Am 31. 5. 2005 wurde von der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass nach Maßgabe der vorhandenen Mittel das gesamte Haus mit einer Steinwolle-Wärmedämmung ausgestattet werden sollte. Diese Arbeiten sind aus dem Kostenvoranschlag der P***** AG v... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton R*****, vertreten durch Dr. Paul Vavrovsky und Mag. Peter Graf, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Karl W*****, vertreten durch Fer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der EZ 3761 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft. Der Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümer. Er hatte mit Kaufvertrag vom 6. 12. 2005 an dieser Liegenschaft 518/1620-tel Anteile (B-LNR 2) und 175/1620-tel Anteile (B-LNR 10) erworben, mit welchen Wohnungseigentum an Büro 2 und Büro 1 verbunden ist. Ob der Liegenschaft ist sub C-LNR 1a die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG 1975 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Dr. Hildegard M*****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Ing. Hartfried C*****, 2. Dipl.-Ing. Dr.... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: In beiden Vorinstanzen waren die Antragsteller mit ihrem Begehren erfolgreich, den Antragsgegnern die fach- und sachgerechte Reparatur der schadhaften Dachkonstruktion des Hauses R***** 175/S*****-Gasse 18 in ***** und die Durchführung aller erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang binnen einer Frist von zwei Monaten aufzutragen. Das Rekursgericht betonte in seinem angefochtenen Sachbeschluss unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Obersten G... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 6/10-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, womit das Wohnungseigentum an W2 (der Wohnung im ersten Stock) verbunden ist. Die Antragsgegner sind zu je 2/10-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft und Wohnungseigentümer der Wohneinheit W1, der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung. Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegner zur Duldung folgender folgenden Änderungen zu verpflichten: Aufstockung der Wohnungseigentumseinheit durch Errichtung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses 1140 Wien, H*****straße 9. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 8 untrennbar verbunden. Diese Wohnung und die benachbarte Wohnung Top 7 weisen auf der Gartenseite Balkone auf, die sich in baufälligem Zustand befinden und derzeit nicht benützbar sind. Der Antragsteller strebt eine Sanierung dieser Balkone an und leitete zusammen mit dem nunmehri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die (einzigen) Miteigentümer der Liegenschaft. Beide sind Wohnungseigentümer je einer Wohnung (102/427 bzw 103/427-Anteile), je einer Garage (je 15/427-Anteile) und je eines Wirtschaftsraums (20/427 bzw 12/427-Anteile) jeweils im „Haus 6". Die Antragsgegnerin ist weiters Wohnungseigentümerin einer Schwimmhalle (160/427-Anteile) in einem räumlich vom Wohnhaus getrennten Objekt. Der Antragsteller begehrte - soweit im Revisio... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Unrichtigkeit einer Verwalterabrechnung dadurch bewirkt werde, dass der Verwalter Kosten für eigenmächtig durchgeführte, von den Mit- und Wohnungseigentümern nicht akzeptierte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung verrechne. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber hat jedoch weder diese noch sonst eine Fra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Liegenschaft ***** in *****, die im Mit- und Wohnungseigentum der unter 1. bis 38. bezeichneten Verfahrensbeteiligten steht. Am 20. 9. 2007 langte bei der Antragstellerin ein mit 19. 9. 2007 datiertes Kündigungsschreiben ein. Mit der Behauptung, die ordentliche Verwalterkündigung beruhe nicht auf einem wirksamen Mehrheitsbeschluss der Mit- und Wohnungseigentümer, begehrt die Antragstellerin die Feststellung der Unwirksamkeit ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner (ausgenommen die 20. Antragsgegnerin, bei der es sich um die Verwalterin handelt) sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, auf der 1960 das verfahrensgegenständliche Haus errichtet wurde. Der Antragsteller nimmt in seiner Wohnung Top 14 Trittgeräusche (teilweise bis 2.00 Uhr), Rollgeräusche, sowie Musikgeräusche und Vibrationen aus der darüber liegenden Wohnung der Siebentantragsgegnerin Top 16 wahr. Im Zuge einer Tri... mehr lesen...