Norm
WEG 2002 §28 Abs1 Z8Rechtssatz
Die Vermietung eines verfügbaren Teils der Liegenschaft an den Kommanditisten einer Wohnungseigentümerin unterfällt auch dann, wenn man diese Stellung der eines Angehörigen eines Wohnungseigentümers gleichsetzen will, der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 8 WEG und somit der ordentlichen Verwaltung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131813Im RIS seit
22.01.2018Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018