Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist - auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz bezogen - grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 263 KG Seewalchen, Grundbuch Vöcklabruck. Mit Anwartschaftsvertrag vom 2.Juli 1985 wurde der Klägerin von der beklagten Partei die Einräumung des Wohnungseigentums an der Wohnung Top. Nr. 11, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Loggia zum See, Abstellplatz Nr. 11 und Bootsliegeplatz Nr. 11 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund der zu A 328/82 erlassenen Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. Dezember 1983 Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin nach ihrer Mutter Dr. Gertrud C, geborene D. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 4590 Katastralgemeinde Rankweil, auf der sie als Wohnungseigentumsorganisatorin ein Wohnobjekt mit mehreren Wohnungen und Garagen errichtet hat. Dr. Gertrud C schloß am 25. Juli 1980 mit der Beklagten ... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs3WEG 1975 §25 Abs3WEG 1975 §24a Abs2WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Um Grundlage einer grundbücherlichen Anmerkung nach § 24 a Abs 2 WEG sein zu können, muß die Unterschrift des Wohnungseigentumsorganisators (und - soweit erforderlich - des Liegenschaftseigentümers) auf einer Privaturkunde, in der die Zusage des WEO nach § 23 Abs 1 WEG (bzw die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers nach § 24 a Abs 2 Satz 2 WEG) erteilt oder die... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Abs1 B3WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Die Streitanmerkung ist auf die in Anspruch genommene Wohnung und den angeblich damit verbundenen Miteigentumsanteil zu beschränken. Entscheidungstexte 5 Ob 10/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 5 Ob 10/82 5 Ob 12/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 5 Ob 12/82 ... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin befin... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GBG §57 Abs1WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Streitanmerkungen nach § 25 Abs 3 WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu (vgl 3 Ob 47/80). Entscheidungstexte 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15) ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den betreibenden Parteien antragsgemäß gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 350 EO durch Einverleibung des Miteigentumsrechtes an näher bezeichneten Anteilen (sowie des mit diesem Anteil verbundenen Wohnungseigentums) ob der Liegenschaft EZ im Range der betreffenden Streitanmerkungen bewilligt. Das Rekursgericht hat diesen Exekutionsbewilligungsbeschluß dahin abgeändert, daß der Exekutionsantrag gänzlich abgewiesen wurde. Es vertrat die Ansicht, de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §25 Abs1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Entspricht eine Zusage im Sinne des § 23 Abs 1 WEG 1975 nicht den Inhaltserfordernissen und Formerfordernissen des Gesetzes, so kann die Zusage nicht dieser Bestimmung unterstellt werden. Das Verlangen nach ihrer Einhaltung ist demnach kein Begehren im Sinne des § 25 Abs 1 WEG 1975, weshalb zu seiner Sicherung eine Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 nicht in Frage kommt... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG 1975 §25 Abs1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Das Klagerecht nach § 25 Abs 1 WEG 1975 setzt die schriftliche Zusage einer bestimmt bezeichneten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit auch dann voraus, wenn dem Wohnungseigentumsbewerber die mündlich zugesagte bestimmte Wohnung bereits übergeben und ihm ein Vertragsentwurf zur Unterfertigung vorgelegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Die Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 ist nur dann zulässig, wenn auf Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil und des Wohnungseigentums geklagt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 624/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 3 Ob 624/76 Veröff: MietSlg 28501/15 European Case Law... mehr lesen...