Norm: WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen. Entscheidungstexte 8 Ob 139/19b Entscheidungstext OGH 08.04.2020 8 Ob 139/19b Schlagworte Keycard, Generalschlüssel, Reserveschlüssel European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*****, 2. D*****, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weitere... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Margit S*****, 2. Dr. Eveline M*****, 3. Dr. Bernd M*****, 4. Dr. Andrea K*****, alle vertreten durch Dr. Hansjörg Mader und Mag. Robert Mader, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Einverleibung von Eigentumsrechten, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde 2006 durch Kauf eines früher im schlichten Miteigentum verschiedener Hälfteeigentümer und seit 1997 im Mit- und Wohnungseigentum der beiden Verkäufer stehenden Altstadthauses dessen Alleineigentümer. Die Beklagte (Tochter eines früheren Hälfteeigentümers der Liegenschaft) hat als Hauptmieterin das Geschäftslokal TOP 01 im Erd- und Kellergeschoß seit etwa 1997 untervermietet und erzielt dabei einen vielfach höheren Untermietzins (zumindest 2.500 EUR) al... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem Grundstück 341/3 (Liegenschaftsadresse *****). Am 23. 11. 1977 schlossen die damaligen Miteigentümer der Liegenschaft mit Walter N*****, dem Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, einen Servitutsvertrag, welcher auszugsweise lautet: „Herr DI Walter N***** übernimmt für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung, dem jeweiligen Eigentümer der Einlagezahl ... mehr lesen...
Begründung: Erst- und Zweitantragsteller sind nach dem Grundbuchsstand zu je 131/562 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Top 1) und zu je 8/562 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum am PKW-Abstellplatz Top 1a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Zugunsten der L***** GmbH, über deren Vermögen am 13. 2. 2007 der Konkurs eröffnet wurde, sind 133/281 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum an Top 2) und 9/281 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum am PKW-Abstellplatz Top 2a)... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Gattin waren Wohnungseigentümer der Wohnung top 3. Aufgrund eines Sachbeschlusses vom 3. 5. 1995 war eine PKW-Garage mit drei Stellplätzen dieser Wohnung als Zubehör zugeordnet. Dieses Zubehörwohnungseigentum wurde nicht im Grundbuch eingetragen. Bei der Abhandlungstagsatzung am 5. 6. 2007 schlossen die Revisionsrekurswerber und Testamentserben (erblasserischer Sohn und dessen Gattin) mit der erblasserischen Witwe und dem zweiten erblasserischen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss die Verteilung der Gesamtkosten und die sich daraus ergebenden Anteile der einzelnen Objekte für die Liegenschaft *****, H*****gasse 4, gemäß § 32 Abs 1 WEG 2002; §§ 17, 37 Abs 1 Z 9, Abs 2a MRG festgestellt. Die Kellerräumlichkeiten „Keller A bzw 13", die „Werkstätten B, C, D" und das „Magazin" blieben bei dieser Aufteilung unberücksichtigt, weil sie sich nach Ansicht des Erstgerichts nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken eig... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 90 GB *****. Sub B-LNR 44 ist das Miteigentum der Antragstellerin ob 39/1304-Anteilen und zu TZ 190/06 sub B-LNR 44u das „Wohnungseigentum an Büro 3" eingetragen. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 12. Mai 2006 beim Erstgericht eingelangten Gesuch ob ihren Miteigentumsanteilen „die Berichtigung der unter B-LNR 44u bestehenden Eintragung von Büro 3 auf Wohnung 3". Als „Eintragungs- und Bewill... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs1WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §16
Rechtssatz: Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen; baurechtliche oder raumordnungsrechtliche „Widmungen" definieren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht. Entscheid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Lovrek und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ina-Maria S*****, 2. Christian Z*****, beide vertreten durch Dr. Heimo Berger, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagten Parteien 1. Franz G*****, 2. Margot G*****, beide... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Begründung: Am 10. September 1998 wurden 231/13800 (B-LNr 26) und 303/13800 (B-LNr 27) Anteile des Verpflichteten an einer Wiener Liegenschaft mit Haus in Wien 1 nach getrennter Ausbietung versteigert. Mit den 231/13800 Anteile ist nach dem Grundbuchsstand untrennbar Wohnungseigentum "an Geschäft 1b, Magazin 3", mit den 303/13800 Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum "an GR 1a und Nebenräume" verbunden. Die 231/13800 Anteile wurden um das Meistbot von 3,120.000 S einer Aktien... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 780/1660 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 200/14 mit dem darauf befindlichen Haus V*****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Erdgeschoß-Wohnung verbunden. Der Antragsgegner ist zu 880/1660 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung. Der
Begründung: des Wohnungseigentums lag der rechtskräftige Parifizierungsbeschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 412 GB A*****; mit ihren Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum verbunden. Im Jahre 1972 erwarb die Beklagte die in der EZ 412, GB ***** A*****, vorgetragenen Grundstücke Nr 81/1 und 81/3. In ihrem Bauansuchen vom 20. 6. 1972 um Errichtung von 47 Wohneinheiten in einem dreigeschoßigen Wohnobjekt (Seebadviertel I) hielt die Beklagte fest, zusammen mit den 47 Wohneinheiten 47 Autoabstellplätze errichten zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §1323 BWEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung stellt gegenüber schlichtem Miteigentum, selbst wenn eine Benützungsregelung bestanden haben sollte, nicht nur eine qualitative, auszugleichende Verbesserung, sondern ein rechtliches aliud dar. Eine Naturalrestitution kommt daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Karoline R***** (die Schwägerin des Beklagten) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch R***** KG 5***** S***** mit dem Haus S*****, M*****staße *****. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 übergab sie Felix H*****eine ideelle Hälfte dieser Liegenschaft. Der Kläger erwarb dessen Hälfteanteil mit Kaufvertrag vom 17.3.1988. Am 28.12.1989 starb Karoline R*****. Die Verlassenschaft wurde ihrer leiblichen Schwester Rosa R***** (der inzwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 3506/5 bestehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Nach dem Stand des Grundbuches hat dieses Waldgrundstück ein Flächenausmaß von 1.900 m2. Die Beklagten sind die bücherlichen Eigentümer der südlich angrenzenden Liegenschaft EZ *****, welche aus dem Grundstück Nr. 3506/4 besteht. Die Liegenschaft der Beklagten, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde, hat nach dem Stand des... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FWEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen. Entscheidungstexte 1 Ob 521/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 521/96 Veröff: SZ 69/169 5 Ob 157/08m ... mehr lesen...