RS OGH 2024/5/28 6Ob162/98m; 5Ob112/08v; 5Ob11/10v; 5Ob15/10g; 2Ob210/13s; 7Ob88/14p; 5Ob217/17y; 5O

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Rechtssatz

Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung stellt gegenüber schlichtem Miteigentum, selbst wenn eine Benützungsregelung bestanden haben sollte, nicht nur eine qualitative, auszugleichende Verbesserung, sondern ein rechtliches aliud dar. Eine Naturalrestitution kommt daher nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110336

Im RIS seit

25.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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