Norm
WEG 2002 §2 Abs1Rechtssatz
Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Keycard, Generalschlüssel, ReserveschlüsselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133139Im RIS seit
01.07.2020Zuletzt aktualisiert am
02.07.2020