RS OGH 2020/4/8 8Ob139/19b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2020
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Norm

WEG 2002 §2 Abs1

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Keycard, Generalschlüssel, Reserveschlüssel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133139

Im RIS seit

01.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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