Norm: ABGB §1295 Ia8BAO §6 Abs2BAO §93 Abs2UStG §1UStG §2WEG 1975 §13cWEG 2002 §18
Rechtssatz: Durch einen nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG 1975 (nun Eigentümergemeinschaft nach § 18 WEG 2002), sondern an eine nicht privatrechtsfähige Personengemeinschaft von Miteigentümern adressierten Umsatzsteuerbescheid kann der Wohnungseigentümergemeinschaft (Eigentümergemeinschaft) mangels Leistungsgebot für diese kein Schaden en... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18
Rechtssatz: Dem Verwalter steht bei befristeter Verwaltung nach allgemeinen Grundsätzen das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen zu. Entscheidungstexte 5 Ob 306/02i Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 306/02i Veröff: SZ 2003/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13c Abs1WEG 2002 §18
Rechtssatz: Die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, gehört zu den Verwaltungsagenden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Vermietung an Dritte oder an Miteigentümer der Liegenschaft handelt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Recht, gerichtlich klären zu lassen, ob Mietrechte an einem gemeinschaftlichen Kfz-Abstellplatz bestehen, die mit einem schon ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020WEG §18
Rechtssatz: Die einseitige Auflösung eines Verwaltungsvertrages unterliegt mangels begründetem Wohnungseigentum der Bestimmung des § 1020 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 160/00m Entscheidungstext OGH 29.08.2000 1 Ob 160/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114188 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13cWEG 2002 §18
Rechtssatz: Abschluss und Beendigung eines Dienstvertrags mit einem Hausbesorger fallen unter die der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehende ordentliche Verwaltung, weshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft Dienstgeber mit allen Verpflichtungen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 209/97v Entscheidungstext OGH 28.01.1998 9 ObA 209/97v ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §18WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z7WEG 2002 §21WEG 2002 §24WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Dem Verwalter kommt in dem die Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst betreffenden Verfahren (§ 26 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13b WEG) über seine Kündigung keine Parteistellung zu. Durch den Akt der Willensbildung sind die Interessen de... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 BIABGB §833 CIABGB §933 Abs1 IIWEG 1975 §13cWEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses hat, sofern es sich um einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa anlässlich der Renovierung einer älteren Anlage, abgeschlossenen Vertrag handelt, als Gewährleistungskläger die Wohnungseigentümergemeinschaft, gemäß § 17 Abs 2 WEG vertreten durc... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs2 Satz2WEG 1975 §14WEG 1975 §15 Abs2WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 13a Abs 2 Satz 2 WEG (vor dem 3. WÄG: § 15 Abs 2 WEG), die auch den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen kann, kann der Grundgedanke entnommen werden, dass ein Wohnungseigentümer auch ohne Zustimmung der übrigen handeln kann, wenn bei Untätigkeit schwerwiegende Nachteile (auch) für die Gemeinsch... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs1 Z1WEG 1975 §13cWEG 1975 §14WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses durch den Erwerber einer Eigentumswohnung ist bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft am Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses grundsätzlich festzuhalten, weil die möglicherweise unterschiedlichen Interessen der anderen Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z5WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 1975 §26 Abs1 Z7WEG 2002 §20WEG 2002 §21WEG 2002 §30 Abs1 Z5WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Gegen einen Wohnungseigentümer, der faktisch Verwaltungshandlungen setzt, obwohl ohnehin ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, kann nicht im außerstreitigen Verfahren vorgegangen werden. § 26 Abs 1 Z 5 und 7 WEG betreffen im Falle der Existenz eines bestellt... mehr lesen...