RS OGH 2004/6/15 5Ob268/03b

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Veröffentlicht am 15.06.2004
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Rechtssatz

Durch einen nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG 1975 (nun Eigentümergemeinschaft nach § 18 WEG 2002), sondern an eine nicht privatrechtsfähige Personengemeinschaft von Miteigentümern adressierten Umsatzsteuerbescheid kann der Wohnungseigentümergemeinschaft (Eigentümergemeinschaft) mangels Leistungsgebot für diese kein Schaden entstehen.Durch einen nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Paragraph 13 c, WEG 1975 (nun Eigentümergemeinschaft nach Paragraph 18, WEG 2002), sondern an eine nicht privatrechtsfähige Personengemeinschaft von Miteigentümern adressierten Umsatzsteuerbescheid kann der Wohnungseigentümergemeinschaft (Eigentümergemeinschaft) mangels Leistungsgebot für diese kein Schaden entstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119025

Dokumentnummer

JJR_20040615_OGH0002_0050OB00268_03B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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