Entscheidungen zu § 31 Abs. 6 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2003/2/26 9Ob12/03k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2003

TE OGH 2001/3/6 10Ob292/00i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.03.2001

RS OGH 2001/3/6 10Ob292/00i, 9Ob12/03k

Norm: MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Teilkündigung im Sinn des § 31 Abs 6 MRG, also die abgesonderte Benützbarkeit des aufgekündigten Nebenraumes, hat der aufkündigende Mieter zu beweisen (so bereits WoBl 1996/31). Im Falle einer aus der Teilkündigung resultierenden Mietzinsreduktion hat der Mieter den Nachweis über die gleichwertige Verwertungsmöglichkeit zu erbringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2001

TE OGH 1995/6/13 5Ob19/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1995

RS OGH 1995/6/13 5Ob19/95

Norm: MRG §16MRG §31 Abs3MRG §31 Abs4MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Durch § 31 Abs 6 MRG werden lediglich die Voraussetzungen festgesetzt, unter denen der Mieter zur Teilkündigung berechtigt ist. Obwohl über die Höhe des Mietzinses, der für den nach der Teilkündigung durch den Mieter diesem verbleibenden restlichen Mietgegenstand zu entrichten ist, ausdrücklich nichts ausgesagt wird, erfordert doch die im MRG allgemein zum Ausdruck kommende Wertung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1995

RS OGH 1995/2/27 1Ob645/94, 10Ob292/00i, 9Ob12/03k

Norm: MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Ist bei objektiver Betrachtungsweise vom Vermieterstandpunkt aus der vom Mieter aufgekündigte Nebenraum (Teil des Bestandobjekts) für sich allein wirtschaftlich nicht verwertbar, dann sind allein schon dadurch die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters durch die Teilkündigung ausreichend beeinträchtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 645/94 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1995

RS OGH 1995/2/27 1Ob645/94, 10Ob292/00i, 9Ob12/03k

Norm: MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Bei der Frage nach dem Regelungsinhalt der abgesonderten Benutzbarkeit handelt es sich nicht nur um eine (rein faktische) Frage nach der räumlichen Lage des aufgekündigten Nebenraums, sondern es geht auch darum, ob schützenswerte Interessen des Vermieters durch die Aufkündigung eines Nebenraumes beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 645/94 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1995

RS OGH 1995/2/27 1Ob645/94, 5Ob19/95

Norm: MRG §31 Abs6
Rechtssatz: Eine Verringerung des Mietzinses bei Teilkündigung durch den Mieter kommt nur in Frage, wenn der aufgekündigte und somit wegfallende Teil des Bestandobjekts in Ansehung des Mietzinses einen gesonderten Ansatz hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 645/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 645/94 5 Ob 19/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1995

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten