RS OGH 1995/6/13 1Ob645/94; 5Ob19/95

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Rechtssatz

Eine Verringerung des Mietzinses bei Teilkündigung durch den Mieter kommt nur in Frage, wenn der aufgekündigte und somit wegfallende Teil des Bestandobjekts in Ansehung des Mietzinses einen gesonderten Ansatz hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070840

Im RIS seit

27.02.1995

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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