Rechtssatz
Eine Verringerung des Mietzinses bei Teilkündigung durch den Mieter kommt nur in Frage, wenn der aufgekündigte und somit wegfallende Teil des Bestandobjekts in Ansehung des Mietzinses einen gesonderten Ansatz hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070840Im RIS seit
27.02.1995Zuletzt aktualisiert am
06.12.2023