Entscheidungen zu § 31 Abs. 5 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2007/9/11 10Ob74/07s

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Entscheidung | OGH | 11.09.2007

RS OGH 2001/3/6 10Ob292/00i, 10Ob74/07s

Norm: MRG §31 Abs5
Rechtssatz: Kellerräumlichkeiten, die als weitere Geschäftsräume zu den bereits im Erdgeschoss angemieteten Geschäftsräumen gemietet wurden, sind keine Nebenräume im Sinne des § 31 Abs 5 MRG. Entscheidungstexte 10 Ob 292/00i Entscheidungstext OGH 06.03.2001 10 Ob 292/00i Veröff: SZ 74/41 10 Ob 74/07s Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2001

TE OGH 1997/1/16 6Ob2293/96s

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Entscheidung | OGH | 16.01.1997

RS OGH 1984/7/12 6Ob762/83

Norm: MRG §31 Abs5
Rechtssatz: Der dem MRG innewohnende Kündigungsschutzgedanke schließt es aus, § 31 Abs 5 MRG für den Bereich der Nebenräume und Nebenflächen so auszulegen, daß diesbezüglich jeglicher Kündigungsschutz fehlt. Im § 31 Abs 5 MRG ist hinsichtlich mitgemieteter Nebenräume und Nebenflächen kein "Spezialkündigungstatbestand", für den keine weiteren Erfordernisse notwendig wären, nicht normiert. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1984

RS OGH 1983/11/29 4Ob506/83 (4Ob507/83, 4Ob508/83), 6Ob762/83

Norm: MRG §31 Abs5
Rechtssatz: Diese Bestimmung stellt insofern eine Erweiterung gegenüber § 22 Abs 5 MG dar, als dem Vermieter nunmehr auch eine Teilkündigung von Nebenräumen und Flächen ermöglicht wurde, die mit einer Wohnung oder einer Geschäftsräumlichkeit mitvermietet wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 506/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 506/83 Veröff: EvBl 1984/113 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1983

RS OGH 1983/11/29 4Ob506/83 (4Ob507/83, 4Ob508/83), 6Ob2293/96s, 7Ob242/10d, 5Ob34/16k

Norm: MRG §31 Abs5
Rechtssatz: Voraussetzung der Möglichkeit einer Teilkündigung von mitgemieteten Nebenräumen ist, dass ein Kündigungsgrund nach Abs 1 (des § 31) oder nach § 30 MRG gegeben ist. Für eine solche Auslegung spricht, dass bei Beschränkung der Teilkündigung von Nebenräumen auf den Kündigungsgrund des Eigenbedarfes eine Einfügung in § 31 Abs 1 MRG erfolgt wäre. Durch die Einfügung im § 31 Abs 5 MRG sollte offenbar zum Ausdruck gebrac... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1983

Entscheidungen 1-6 von 6

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