Norm: MRG §3 Abs3 Z2 litb
Rechtssatz: Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten. Entscheidungstexte 5 Ob 1062/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1062/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070021 Dokumentnummer JJR_19930914_OGH0002_0050OB01062_9300000_001 mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3 Z2 litb
Rechtssatz: Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten. Entscheidungstexte 5 Ob 1062/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1062/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070021 Dokumentnummer JJR_19930914_OGH0002_0050OB01062_9300000_001 mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß die Erhaltungspflicht des Vermieters, die wiederum den Kreis jener Arbeiten umschreibt, für die eine Erhöhung des Hauptmietzinses gemäß §§ 18 ff MRG beansprucht werden kann, in der Unwirtschaftlichkeit der Gebäudeerhaltung ihre Grenze findet (MietSlg 40/27; SZ 62/36 ua). In diesem Rahmen ist allerdings auch die Reparatur von Schäden unter gleichzeitiger Anhebung des Ausstattungszustandes auf den ortsübli... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs3MRG §18
Rechtssatz: Das Alter eines Hauses für sich allein sagt nichts darüber aus, ob eine vom Vermieter geplante (oder auch schon durchgeführte) Investition als Erhaltungsarbeit im Sinne des §§ 3 und 18 MRG anzusehen ist. Auch der Zeitwert des Hauses gibt hierüber keine verlässliche Auskunft, weil es auch darauf ankommt, ob die Kosten der Erhaltungsarbeiten im (voraussichtlichen) Wert des wiederinstandgesetzten Hauses D... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind auf Grund des Kaufvertrages vom 26.8.1987 je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaften EZ ***** und ***** Grundbuch *****, auf welchen sich ein Haupthaus mit Wohnungs- und Büroräumen *****, ein Lagergebäude (Grundstück Nr 200) und ein Zwischentrakt zwischen diesen Gebäuden befindet. Der Antragsteller ist auf Grund des Mietvertrages vom 28.12.1941 unter anderem Mieter der im Erdgeschoß des Haupthauses befindlichen Geschäfts- und Büroräume, des Lag... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §7
Rechtssatz: Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 61/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 61/91 Veröff: WoBl 1991,166 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070011 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3
Rechtssatz: Will ein Mieter Arbeiten durchsetzen, die der Beseitigung einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen im Sinne des § 3 Abs 3 Z 2 lit b MRG dienen, so ist es im Hinblick darauf, daß diese Arbeiten vom Vermieter selbst dann unverzüglich vorgenommen werden müssen, wenn ihre finanzielle Deckung nicht gesichert ist und sie auch unwirtschaftlich sind, notwendig, die Arbeiten nach Art und Umfang näher zu umsc... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3ZPO §226 IIA2
Rechtssatz: Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter eines Objektes in dem den Antragsgegnern gehörengen Haus Wien 14., Dreyhausenstraße 17. Er begehrt gemäß § 6 Abs 1 MRG die Instandsetzung der Stromzuleitung zu der Wohnung Nr 43, die Instandsetzung des Gangpflasters sowie die Instandsetzung der Wohnungsfenster zu den Mietgegenständen Nr 41 und 43. Nicht strittig ist, daß durch die Schäden, die mit Hilfe der beantragten Arbeiten behoben werden sollen, die Sicherheit von Personen oder Sachen ... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 182 KG Lienz mit dem Haus Hauptplatz 4 in Lienz richtete die antragstellende Personenhandelsgesellschaft mit der Behauptung, seit 1929 Hauptmieterin eines Geschäftsraumes im Erdgeschoß dieses Hauses zu sein und dort ein Reisebüro zu betreiben, den Antrag, der Vermieterin die Vornahme bestimmter Erhaltungsarbeiten aufzutragen (§ 6 Abs 1 MRG). Die Gegnerin unterlasse notwendige Erhaltungsarbeiten und fördere den Verfall des Haus... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Vermieter steht gegen den Auftrag zur Vornahme privilegierter Arbeiten praktisch keine Einwendung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 5 Ob 70/89 Veröff: SZ 62/209 = WoBl 1990,163 5 Ob 97/90 Entscheidungstext OGH 09.11.1990 5 Ob 97/90 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Vermieter steht gegen den Auftrag zur Vornahme privilegierter Arbeiten praktisch keine Einwendung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 5 Ob 70/89 Veröff: SZ 62/209 = WoBl 1990,163 5 Ob 97/90 Entscheidungstext OGH 09.11.1990 5 Ob 97/90 Beisatz: ... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Schwaz, Burggasse 7 ("Pfundhaus") steht seit rund 10 Jahren im Eigentum der Antragsgegnerin. Der Antragsteller ist aufgrund des Mietvertrages vom 23. Mai 1955 Mieter eines im Erdgeschoß nordwestseitig gelegenen Geschäftslokals samt Nebenräumlichkeiten und einer im 3. Stock gelegenen Wohnung samt Nebenräumlichkeiten sowie aufgrund des Mietvertrages vom 3. Oktober 1969 Mieter einer im Erdgeschoß vom Hauseingang links gelegenen Geschäftsräumlichkeit. Eine weitere... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3 Z2 litb
Rechtssatz: Die Anbringung eines neuen Verputzes an Hohlkehlen und Straßenfassaden, möge sie auch nach Ansicht der Baubehörde zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der baulichen Anlage im Sinne des § 44 Abs 1 TBO und des Bundesdenkmalamtes erforderlich sein, dient nicht mehr der Beseitigung einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen im Sinne des § 3 Abs 2 lit b MRG. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3 Z2 litb
Rechtssatz: Die Anbringung eines neuen Verputzes an Hohlkehlen und Straßenfassaden, möge sie auch nach Ansicht der Baubehörde zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der baulichen Anlage im Sinne des § 44 Abs 1 TBO und des Bundesdenkmalamtes erforderlich sein, dient nicht mehr der Beseitigung einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen im Sinne des § 3 Abs 2 lit b MRG. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter einer Wohnung im Hause des Antragsgegners Salzburg, Neutorstraße 12. Er begehrte, die Schlichtungsstelle möge dem Antragsgegner gemäß §§ 6, 37 Abs 1 Z 2 MRG auftragen, die Gasversorgungsanlage ab dem bereits instandgesetzten Hausanschluß bis in die Wohnung des Antragstellers instandsetzen zu lassen, sodaß wieder eine ordnungsgemäße Gasversorgung der Wohnung gewährleistet sei. Der Antragsgegner beantragte die Abweisung des Antrages. Nachdem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte Bestandobjekt nach den Richtlinien des § 32 MRG zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl anzubieten. Sie brachte vor, sie habe die im ersten Stock gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §3 Abs3MRG §6
Rechtssatz: Die Erhaltungspflicht des Vermieters findet auch im Anwendungsbereich des MRG an der Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung des Gebäudes ihre Grenze (§ 6 MRG - ausgenommen in Bezug auf im Sinne des § 3 Abs 3 Z 2 MRG privilegierte Arbeiten). Entscheidungstexte 5 Ob 606/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 5 Ob 606/88 Veröff: MietSlg 40/27... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1954 bis Mai bzw. Dezember 1986 Mieter von im Parterre des Hauses Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 12, gelegenen Räumlichkeiten. Das Mietobjekt umfaßte ein gassenseitig gelegenes Geschäftslokal, bestehend aus zwei Räumen (45 m2), eine daran anschließende Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Küche (40 m2), dahinter zwei Werkstättenräume (40 m2) und abschließend einen gemauerten Schuppen (14 m2). Der Mietzins betrug ursprünglich 50 S, ab ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß wegen näher bezeichneter Erhaltungarbeiten vom 1.1.1986 bis zum 31.12.1995 die Einhebung erhöhter Hauptmietzinse im Haus Klosterneuburg, Markgasse 2 a, gemäß § 18 MRG zulässig sei. Es legte seiner Entscheidung einen Hauptmietzinsabgang per 31.12.1985 von 762.024,06 S zugrunde. Das von den Zweit- und Drittantragsgegnern angerufene Rekursgericht hob den erstgerichtlichen Sachbeschluß auf und trug dem Erstgericht unter Rechtskraftvorbehalt ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §18MRG §19 Abs1 Z2
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 18 in Verbindung mit § 3 Abs 3 Einleitungssatz MRG und § 19 Abs 1 Z 2 MRG geht hervor, daß die vollen zehn Kalenderjahre erfaßt sein müssen, die dem Jahr vorangingen, in dem der Erhaltungsaufwand angefallen ist bzw der Antrag gestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Mietrechtsgesetz ist nicht zu entnehmen, daß die bloße Antragstellung eines Mieters nach § 6 MRG den Vermieter daran hindern würde, nicht von dieser Antragstellung umfaßte unmittelbar heranstehende Erhaltungsarbeiten zu Lasten der Mietzinsreserven der vorausgegangenen zehn Kalenderjahre und bei deren Nichtausreichen zu Lasten der während der Bestanddauer der Erhaltungsarbeiten zu erwartenden... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Mietrechtsgesetz ist nicht zu entnehmen, daß die bloße Antragstellung eines Mieters nach § 6 MRG den Vermieter daran hindern würde, nicht von dieser Antragstellung umfaßte unmittelbar heranstehende Erhaltungsarbeiten zu Lasten der Mietzinsreserven der vorausgegangenen zehn Kalenderjahre und bei deren Nichtausreichen zu Lasten der während der Bestanddauer der Erhaltungsarbeiten zu erwartenden... mehr lesen...
Begründung: Nachdem sich die Antragsgegner mit der dem Antrag des Antragstellers stattgebenden Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht zufriedengegeben und fristgerecht das Erstgericht angerufen hatten, trug ihnen (auch) dieses mit Sachbeschluß vom 28.7.1983, ON 10, gemäß § 6 Abs.1 MRG auf, die Gasleitungen des Hauses Wien 7., Mariahilferstraße 96, durch einen behördlich konzessionierten Professionisten instandsetzen zu lassen, wobei diese Arbeiten binnen 4 Wochen ab Rechtskraft... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3 Z2 litaMRG §3 Abs3 Z2 litbMRG §3 Abs3 Z2 litc
Rechtssatz: Bei privilegierten Erhaltungsarbeiten im Sinne des § 3 Abs 3 Z 2 lit a-c MRG ist der Einwand der Unwirtschaftlichkeit unbeachtlich und hat eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der wirtschaftlichen Gegebenheit und Möglichkeiten im Sinne des § 3 Abs 1 MRG) nicht zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 55/85 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller schloß im Jahre 1972 mit dem damaligen Eigentümer der Liegenschaft EZ 400 und 401 KG Wopfing einen mündlichen Mietvertrag über die gesamte Liegenschaft. Vor Abschluß dieses Mietvertrages gab es auf der Liegenschaft die 'WOPFINGER-MASCHINENFABRIK'. Im August 1972 wurde über das Vermögen dieser Maschinenfabrik der Konkurs eröffnet. Bis etwa November 1972 wurden die Maschinen dieser Fabrik demontiert und verbracht. Ab 1. Dezember 1972 betrieb der Antragste... mehr lesen...