RS OGH 1991/6/11 5Ob61/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1991
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Norm

MRG §3 Abs3
ZPO §226 IIA2

Rechtssatz

Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037441

Dokumentnummer

JJR_19910611_OGH0002_0050OB00061_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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