Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrten die Antragstellerinnen als (ehemalige) Mieterinnen im Haus *****, den Antragsgegner als Eigentümer dieser Liegenschaft zur Legung der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2005 bis 2007 zu verhalten (§ 20 Abs 4 MRG). Der Vermieter sei seiner aus § 20 Abs 3 MRG resultierenden Verpflichtung, die jeweiligen Abrechnungen über das vorangegangene Kalenderjahr an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmiete... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und die Zweitantragsgegnerin sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top Nr 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5, der Zweitantragsteller ist Mieter der Top Nr 15, wobei sein Mie... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung der Schlichtungsstelle MA 16 Schli-ZS 1/98/9258 hatte diese den Miteigentümern des Hauses *****, H*****gasse 4, eine Reihe notwendig gewordener Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aufgetragen und mit der Entscheidung Schli-ZS 655/2000 zur Durchsetzung dieser Erhaltungsarbeiten einen Zwangsverwalter bestellt, dessen Bestellung dann im Grundbuch eingetragen worden war. Mit ihrer Entscheidung vom 20. 4. 2005 zu ZS 04409/2004 hat die Schlichtungsstelle d... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §21 Abs3WEG 2002 §4 Abs3
Rechtssatz: Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Abrechnung iSd §§ 20 Abs 3, 21 Abs 3 MRG sind „auf die Liegenschaft als Gesamtheit" bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG 2002. Entscheidungstexte 5 Ob 6/08f Entscheidungstext OGH 15.04.2008 5 Ob 6/08f 5 Ob 189/09v Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Die Einsicht in die Belege und Anfertigung von Abschriften umfasst auch die Zahlungsbelege. Um in die Jahresabrechnung (hier Hauptmietzinsabrechnung) aufgenommen zu werden, muss die Ausgabe dem Vermieter gegenüber in jenem abzurechnenden Jahr bereits fällig gewesen sein und auch bezahlt. Fällt eine dieser Voraussetzungen in das Folgejahr, so gehört jene Betriebskostenposition in die Jahresabrechnung des Folgejahre... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §21 Abs3WEG 1975 idF 3. WÄG §17 Abs2WEG 1975 idF 3. WÄG §19 Abs1
Rechtssatz: Die dem Mieter einer Eigentumswohnung gegenüber zu erfüllende Abrechnungspflicht nach § 20 Abs 3 (Hauptmietzins) und § 21 Abs 3 MRG (Betriebskosten) fällt unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach der
Begründung: des Wohnungseigentums begonnen hat, nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich des WE-Verwalters. Soll er die Abrechnungen leg... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6MRG §6MRG §16 Abs8MRG §20 Abs3MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z11MRG §39
Rechtssatz: Da es sich bei einem Antrag gemäß § 6 MRG um ein in die Zukunft weisendes Begehren handelt, ist im Falle eines Eigentümerwechsels während des Verfahrens von Amts wegen der Rechtsnachfolger beizuziehen. Kommt es nach einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle zum Eigentümerwechsel erst währe... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: Es gibt im Gesetz keine Anhaltspunkte dafür, daß ein Antrag gemäß §§ 20 Abs 3 und 4, 37 Abs 1 Z 11 MRG nur für das der Antragstellung vorangegangene Kalenderjahr gestellt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 1055/95 Entscheidungstext OGH 16.05.1995 5 Ob 1055/95 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluß vom 24.9.1991 wurde den Antragsgegnern - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 5.000,- aufgetragen, binnen 14 Tagen die Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung samt den dazu gehörigen Belegen und Rechnungen für die Zeit vom 1.4.1986 bis 31.12.1986 sowie für die Jahre 1987 bis 1989 vorzulegen (ON 5). Dieser Beschluß wurde den Parteienvertretern am 30.9.1991 zugestellt. Mit dem am 5.... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs1MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber überließ durch die in § 37 Abs 1 Z 11 MRG und § 20 Abs 4 MRG gebrauchten Formulierungen die Durchsetzung von Aufträgen zur Rechnungslegung und Einsichtgewährung in die Belege nicht dem Exekutionsverfahren, sei es nach dem dritten Abschnitt des ersten Teiles der Exekutionsordnung oder nach § 19 AußStrG, sondern sieht die Durchsetzung im Zuge des üb... mehr lesen...