Entscheidungen zu § 20 Abs. 3 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

37 Dokumente

Entscheidungen 31-37 von 37

RS OGH 1992/10/27 5Ob98/92, 5Ob114/95, 5Ob149/99v, 5Ob126/99m, 5Ob281/99f, 5Ob324/99d, 5Ob161/00p, 5

Norm: MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs 3 MRG ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnungen über das vergangene Kalenderjahr im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und diesen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Überdies sind auf Verlangen eines Hauptmieters von der Abrechnung und (oder) den Belegen auf seine Kosten Abschriften (Ablichtungen) anfertigen zu lassen. Auch bei der letztgenannte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1992

RS OGH 1992/9/1 5Ob1045/92, 5Ob285/08k, 5Ob35/09x, 5Ob180/11y, 5Ob159/14i, 5Ob37/16a

Norm: MRG §20 Abs1 Z1MRG §20 Abs1 Z2MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur vor, wenn der Mieter schon anhand des Inhaltes der Abrechnung überprüfen kann, ob sie alle in § 20 Abs 1 Z 1 MRG als Einnahmen auszuweisenden Beträge, jedoch keine anderen als die in § 20 Abs 1 Z 2 MRG angeführten Ausgabenbeträge enthält. Durch Vergleich mit den diesbezüglichen Belegen soll die Kontrolle der Hauptmietzinsabrechnung ermöglicht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

TE OGH 1992/9/1 5Ob1045/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 20 MRG dem Hauseigentümer aufgetragene Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kalenderjahres besteht in einer übersichtlichen Verzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, die für einen durchschnittlichen Mieter des Hauses nachvollziehbar ist (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht19 § 20 MRG Rz 14). § 20 Abs 1 Z 1 und 2 MRG enthält detailierte Vorschriften, welche Einnahmen und welche Ausgaben als Posten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1992

TE OGH 1988/10/25 5Ob84/88

Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top. Nr. 13 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus Wien 17., Leitermayergasse 3. Das von der Antragstellerin gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht faßte nachstehenden Sachbeschluß: 1. Es wird festgestellt, daß die Antragsgegner das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für die Wohnung top. Nr. 13 im Haus Wien 17., Leitermayergasse 3, im Jahr 1984 um S 1.309,40 überschritten haben. Die Antragsgegner sind schuldig, der Antr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1988

RS OGH 1988/10/25 5Ob84/88, 5Ob1055/95, 5Ob2119/96w, 5Ob418/97z, 1Ob126/98f, 5Ob94/00k

Norm: MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im Verfahren über die Legung der Hauptmietzinsabrechnung sind die jeweiligen Vertragspartner der antragstellenden Mieter passiv legitimiert. Entscheidungstexte 5 Ob 84/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 84/88 Veröff: SZ 61/223 5 Ob 1055/95 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1988

TE OGH 1988/1/13 3Ob594/87

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 2380 KG Leopoldstadt (in der Klage offenbar unrichtig: Leopoldsdorf) mit dem Haus Wien 2., Praterstraße 39, und EZ 968 KG Favoriten mit dem Haus Wien 10., Laxenburgerstraße 32. Die beklagte Partei war bis zu der mit 18.11.1985 durch die Klägerin erfolgten Kündigung mit der Verwaltung der Liegenschaften betraut. Die Klägerin stellte nach wiederholten Änderungen das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1988

RS OGH 1988/1/13 3Ob594/87, 5Ob98/92

Norm: ABGB §1012MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Zwar können die Bestimmungen des § 20 Abs 3 MRG über die Auflegung der Hauptmietzinsabrechnungen, die Gewährung von Einsicht in die Belege und die Anfertigung von Kopien der Belege im Verhältnis Vermieter - Mieter nicht ohne weiteres auf den Bevollmächtigungsvertrag durch den Eigentümer mit dem Masseverwalter übertragen werden. Doch ergibt sich aus der im § 1012 ABGB normierten Verpflichtung des Gewaltha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1988

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