Norm: MRG §18a Abs2 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz: Die Verpflichtungserklärung gemäß § 18a Abs 2 MRG kann wirksam auch durch einen mit Prozessvollmacht ausgestatteten Vertreter erfolgen. Die Verpflichtungserklärung gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 29. 7. 1990 bis 31. 3. 2005 Mieter einer Wohnung im Haus ***** in *****, das zunächst im Alleineigentum des Klägers stand; ab 1994 bestand an der gemieteten Wohnung Wohnungseigentum des Klägers. Zuletzt begehrte der Kläger vom Beklagten den Betrag von 18.094,29 EUR für rückständige Mietzinse im Zeitraum 2. 9. 1992 bis 2. 4. 1998 mit der Behauptung, der Beklagte habe durch Minderzahlungen die bestehenden Mietzinsverbindlichkeite... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmnann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1. Erika B*****, 2. Paul Andreas B*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Erich Kafka und Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegner ... mehr lesen...
Norm: MRG §18a Abs2 MRG §19 Abs1 Z2 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 19 heute MRG § 19 gültig ab 01.01.1982 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren zur vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse hat die zentrale Schlichtungsstelle zu MA 50-Schli 1/94 - Wien ***** gemäß § 18a und 18 Abs 2 und 3 MRG für die Mietgegenstände des Hauses ***** in ***** für die Zeit vom 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996 eine vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse für zulässig erklärt, im Weiteren die Arbeiten aufgezählt, für welche die zulässige vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gerechtfertigt war und ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses ***** in*****. Die Antragsgegner waren im maßgeblichen Erhöhungszeitraum (1990 bis 2000) Mieter dieses Hauses. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG (10. 5. 1990) waren von den 12 im Haus befindlichen Wohnungen - alle der Ausstattungskategorie D zuzuordnen - nur mehr fünf vermietet. Sieben weitere Wohnungen standen schon damals leer. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Paragraph 18 a, Absatz e... mehr lesen...
Norm: MRG §18a Abs2 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz: Was die Verlängerung einer vorläufigen Erhöhung (§ 18a Abs 2 MRG) nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten anlangt, so bestehen gegen eine solche jedenfalls dann keine ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest v... mehr lesen...
Norm: MG §8MG §28 Abs2 MRG §6 Abs2 MRG §18a Abs1 MRG §18a Abs2 MRG § 6 heute MRG § 6 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 6 gültig von 01.01.2000 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 6 g... mehr lesen...
Norm: MG §28 MRG §18a Abs1 MRG §18a Abs2 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse stellt sich als bloße Zwischenerledigung in einem Verfahren nach §§ 18, 19 MRG dar (MietSlg 43/19; 5 Ob 147/92) und kann daher noch bei Gericht (zu dem das Grundverfahren gemäß § 40 MRG gelangt ist) beantragt werden, ohne vorher die Schlichtungsstelle mit einem solchen Begehren befaßt zu haben (MietSlg 43/38). Demnach war es richtig, den in ON 28 enthaltenen Antrag auf vor... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §18a Abs1 MRG §18a Abs2 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.19... mehr lesen...
Norm: MRG §18a Abs1 MRG §18a Abs2 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 ... mehr lesen...
Begründung: Schon im Jahr 1985 beantragten die Eigentümer der Liegenschaft *****, die Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß § 18 MRG zur Deckung von Erhaltungsarbeiten im Umfang von S 2,924.867,50. Da die Schlichtungsstelle innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung gefällt hatte, riefen die Antragsteller das Gericht an. Diesen Antrag zogen sie am 19.2.1986 unter gleichzeitiger Erklärung, einen Antrag nach § 18a MRG zu stellen und die Einhebung eines "vorläufigen Vielfachen für d... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §18a MRG §18a Abs2 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.... mehr lesen...