Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

75 Dokumente

Entscheidungen 61-75 von 75

TE OGH 1989/5/24 1Ob557/89

Entscheidungsgründe: Der Beklagte wohnte mit seiner Familie, darunter mit dem am 11. Dezember 1960 geborenen Sohn Michael, in der von ihm gemieteten, aus vier Zimmern und Nebenräumen bestehenden Wohnung Wien 1., Parkring 18/1/2/2. Obwohl der Beklagte um das Jahr 1970 herum ein Haus in Wien 19 erworben hatte, blieb bis 1984 sein Lebensmittelpunkt in der aufgekündigten Wohnung. Die Familie hielt sich nur drei bis vier Monate im Sommer in Wien 19 auf. Im August 1984 starb die Gattin ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1989

TE OGH 1988/4/13 1Ob568/88

Entscheidungsgründe: Walter S*** war Hauptmieter der aufgekündigten Wohnung. Er verstarb am 11. Dezember 1981. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 17. Dezember 1982, A 1423/81-17, wurde der Nachlaß seiner Witwe (der Erstbeklagten) und seinen beiden ehelichen Kindern (der Zweit- und dem Drittbeklagten) je zu einem Drittel eingeantwortet. Die klagende Partei kündigte die Wohnung auf. Die vermietete Wohnung diene nach dem Tod des bisherigen Hauptmieters nicht mehr d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.1988

TE OGH 1988/3/1 2Ob626/87

Entscheidungsgründe: Am 24. März 1986 kündigte die Klägerin der Verlassenschaft nach der am 3. Februar 1986 verstorbenen Erika T***, vertreten durch die erbserklärte Erbin Dkfm. Elisabeth E***, die Wohnung top Nr. 3 im Hause 1120 Wien, Eichenstraße 18, aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG zum 30. Juni 1986 auf. Die Beklagte erhob gegen die Aufkündigung fristgerecht Einwendungen und führte aus, es treffe nicht zu, daß keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden seien. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1988

RS OGH 1987/11/17 4Ob580/87, 1Ob608/90, 1Ob578/91, 1Ob545/95, 3Ob558/95, 6Ob2305/96f, 1Ob79/97t, 8Ob

Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Auch bei längerer Abwesenheit muss nicht auf die Beendigung des gemeinsamen Haushalts geschlossen werden. Ob die Abwesenheit vorübergehend oder auf Dauer ist, bestimmt sich nicht bloß nach ihrer Dauer; ausschlaggebend ist vielmehr die Willensrichtung der Betroffenen. Ist die Abwesenheit bloß krankheitsbedingt, dann steht auch ihre längere Dauer der Annahme des Fortbestehens des gemeinsamen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

RS OGH 1987/11/17 4Ob580/87, 1Ob542/89, 4Ob515/90, 8Ob1555/90, 1Ob608/90, 2Ob569/90, 1Ob578/91, 1Ob5

Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Ein gemeinsamer Haushalt wird durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens nicht beendet, wohl aber bei dauernder Trennung. Als Fälle nicht dauernder Trennung werden unter anderem auswärtige Studien, Krankheitsaufenthalte und Erholungsaufenthalte und auch befristete Aufenthalte im Altersheim angesehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

TE OGH 1987/8/25 2Ob672/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, die Beklagte sei nicht Hauptmieterin der in seinem Hause 1010 Wien, Auerspergstraße 2/4/5, gelegenen Wohnung und bringt hiezu vor: Heinrich S***, der Vater der Beklagten und seit dem Jahre 1952 Hauptmieter der genannten Wohnung, sei "Mitte der 60-er Jahre" mit seiner Familie aus dieser Wohnung ausgezogen und lebe nunmehr in Ullrichskirchen, Münichsthal 48. Am 19. Juni 1968 sei es anläßlich eines zwischen ihm und dem Kläger ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.08.1987

RS OGH 1986/10/1 1Ob593/86, 4Ob580/87, 1Ob568/88, 1Ob542/89, 1Ob608/90, 8Ob665/90, 1Ob530/91, 1Ob578

Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs3
Rechtssatz: Gemeinsamer Haushalt besteht in auf Dauer berechnetem gemeinsamen Wohnen und Wirtschaften. Der eintretende nahe Angehörige muß seinen Lebensschwerpunkt in der Wohnung gehabt haben. Entsprechend der besonderen familiären Situation können aber auch zwei Haushalte selbständige Schwerpunkte der Wirtschaftsführung gebildet haben. Entscheidungstexte 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1986

RS OGH 1986/9/11 7Ob630/86

Norm: MRG §12 Abs1 A
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Eintritt des ehemaligen Ehegatten ist, neben der Überlassung der Wohnung an ihn, auch das Verlassen der Wohnung durch den bisherigen Mieter. Entscheidungstexte 7 Ob 630/86 Entscheidungstext OGH 11.09.1986 7 Ob 630/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1986

TE OGH 1986/9/11 7Ob630/86

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin der Wohnung Nr. 24-26 im Haus Wien 10., Quellenstraße 173. Diese Wohnung hat sie zusammen mit ihrem Ehegatten Evangelos M*** bewohnt. Ihre Ehe wurde am 7. August 1979 zu 1 Sch 162/79 des Bezirksgerichtes Favoriten einvernehmlich geschieden. Anläßlich der Ehescheidung schlossen die Eheleute einen Vergleich dahin, daß die Wohnung dem Ehegatten verbleibt, während die Ehefrau eine neue Wohnung bezieht. Bis dahin verbleibt sie in der Ehewo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1986

RS OGH 1986/4/15 5Ob106/85, 8Ob665/86, 2Ob626/87, 7Ob577/91, 8Ob648/93, 2Ob578/94

Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z13MRG §46 Abs1
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "nahe Angehörige": Der Begriff der (bezüglich des Mietzinses privilegierten) "nahen Angehörigen" des bisherigen Hauptmieters, die minderjährig sind, im Sinne des § 46 Abs 1 MRG ist nach der in diesem Gesetz an anderer Stelle gebrauchten Begriffsumschreibung zu definieren. § 30 Abs 2 Z 13 MRG verweist bei der Verwendung des Begriffes "nahe Angehö... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1986

TE OGH 1986/4/15 5Ob106/85

Begründung: Das Erstgericht stellte fest, daß die Antragsgegner als Vermieter der Wohnung Nr 12 im Hause Plenergasse 24 im 18.Wiener Gemeindebezirk den antragstellenden Mietern gegenüber das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung und Einhebung eines monatlichen Hauptmietzinses von 1.289 S in der Zeit vom 1.Jänner bis 30. April 1984 um monatlich 1.194,70 S und durch Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von 1.429,23 S in der Zeit vom 1.Mai 1984 bis 31.Jänner ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.1986

TE OGH 1985/10/9 1Ob603/85

Entscheidungsgründe: Mit Nutzungsvertrag vom 21. Mai 1963 wurde der Beklagten als Mitglied der klagenden Genossenschaft die aus zwei Zimmern plus Nebenräumlichkeiten bestehende Wohnung Wien 13., Veitingergasse 94-98/III/5, überlassen. Die Beklagte wohnte in dieser Wohnung mit ihrem Gatten Alfred und ihren Kindern Michael, geboren 11. Juni 1963, und Manuela, geboren 13. März 1965. In der Folge errichtete die Beklagte auf ihrer Liegenschaft Wien 13., Speisingerstraße 174, ein einstöck... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1985

RS OGH 1984/12/13 8Ob619/84

Norm: MRG §12 Abs1 A
Rechtssatz: Durch Normierung des Erfordernisses einer gewissen Dauer des gemeinsamen Haushaltes für das Eintrittsrecht naher Angehöriger in die Mietrechte unter Lebenden hat der Gesetzgeber den Kreis der schutzwürdigen Personen selbst genau umschrieben. Es bedarf daher der weiteren Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Eintrittsrecht von Todes wegen hinsichtlich des Erfordernisses einer auf Dauer angelegten Hausge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1984

RS OGH 1984/10/30 2Ob639/84, 8Ob619/84, 2Ob672/86, 1Ob557/89, 3Ob1042/90, 9Ob1516/96, 8Ob8/18m

Norm: MRG §12 Abs1 und 2 A
Rechtssatz: Die Regelung der Abtretung des Mietrechtes gemäß § 12 Abs 1 und 2 MRG knüpft an die Regelung des § 19 Abs 4 MG bzw § 19 Abs 2 Z 10 MG idF vor dem MRÄG 1967 an. Die eigene, nach außen hin in der Regel nicht in Erscheinung tretende und daher auch gar nicht überprüfbare Absicht des Mieters, die Wohnung nach Ablauf der in § 12 Abs 1 MRG genannten Frist selbst zu verlassen, steht der Abtretung der Mietrechte ni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1984

RS OGH 1963/3/7 5Ob80/63, 1Ob124/64, 6Ob231/64, 1Ob42/67, 6Ob219/66, 6Ob227/68, 6Ob19/69, 7Ob2/68, 6

Norm: MG §19 Abs2 Z10 D1MRG §12 Abs1 AMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Es ist richtig, dass der OGH in der Entscheidung MietSlg 8206 ausgesprochen hat, unter dem Überlassen der Wohnung sei nichts weiter als der tatsächliche Vorgang zu verstehen, der darin besteht, dass der bisherige Mieter die Wohnung verlässt, ihre Benützung aufgibt und der im gemeinsamen Haushalt befindliche Verwandte des Mieters die Benützung der Wohnung selbst übernimmt (ebens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1963

Entscheidungen 61-75 von 75

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