Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Clemens R*****, Hauseigentümer, *****, vertreten durch Dr. Gerhard Kornek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Christine H*****, Innenarchitektin, *****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U***** AG, *****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Hafner Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei Liesbeth W*****, vertreten durch Dr. Johann W. Kazda, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung, üb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Daniel C*****, vertreten durch Dr. Daniel Charim, Mag. Wolfgang Steiner und Mag. Anton Hofstetter, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Evelyne F*****, und 2. Mag. Christina S*****, beide vertreten durch Lambert Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl-Johann V*****, vertreten durch Dr. Andreas Biel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin von Geschäftsräumen in einem Haus der Kläger. Im Mietvertrag vom 26. 11. 2003 haben die Vertragsteile ein Weitergaberecht folgenden Inhalts vereinbart: „Dem Mieter steht das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgemieters zu gleichen Bedingungen zu, wobei dieses Recht mit einmaliger Ausnützung erlischt und nicht auf den Nachfolgemieter überbunden werden kann. Eine Weitergabe an andere juristische Personen, an denen die derzeitige Miet... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil erklärte das Erstgericht die auf Nichtbenützung und gänzliche Weitergabe gestützte Aufkündigung vom 23.7.2007 aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG (gänzliche Weitergabe) für wirksam. Dazu traf es die auf Seiten 5-12 der Urteilsausfertigung ersichtlichen Feststellungen. In rechtlicher Hinsicht erwog das Erstgericht, dass sich aus § 87 Abs 2 EheG die Zulässigkeit einer Vereinbarung der Übertragung der gemeinsamen Bestandrechte auf einen... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1988 mietete die Erstbeklagte von der Klägerin eine Wohnung, in die der Zweitbeklagte nach Eheschließung mit der Erstbeklagten (1992) ebenfalls einzog. Schon vor Ehescheidung im Jahr 2006 kündigte die Erstbeklagte dem Zweitbeklagten an, dass sie ausziehen werde und er in der Wohnung verbleiben könne. Nach Fertigstellung ihrer neuen Wohnung zog die Erstbeklagte Anfang Juli 2007 aus der bis dahin gemeinsam bewohnten Wohnung aus. Bereits am 28. Juni 2007 kündigte ... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs2HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ersätze im Sinn des § 23 Abs 1 Z 1 MRG sind auch die als Ersatz konstruierten Entgelte des Vertreters bei Krankheit, Unfall und Urlaub des Hausbesorgers gemäß § 17 Abs 2 HBG. Entscheidungstexte 5 Ob 126/99m Entscheidungstext OGH 26.05.1999 5 Ob 126/99m 5 Ob 87/10w ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs2
Rechtssatz: Ein dringender Bedarf des eintretenden Mieters ist - im Gegensatz zu § 14 Abs 2 MRG und dem Schutz gegen den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4, 1. Fall MRG bei bloß faktischer Überlassung an einen Eintrittsberechtigten - nicht erforderlich. Entscheidungstexte 9 Ob 220/98p Entscheidungstext OGH 21.10.1998 9 Ob 220/98p ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs3ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes iS § 14 Abs 3 MRG ist auf die faktischen Verhältnisse abzustellen. Stellt das Berufungsgericht darauf ab, ob in einem konkreten Fall die Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes vorliegt, ist eine darauf aufbauende und von grundsätzlichen Rechtsirrtümern freie Fallentscheidung gemäß § 502 Abs 1 ZPO einer Übe... mehr lesen...