Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 23.03.2023 festgestellt wurde – brachte am 02.10.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 15.10.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 02.10.2025 fest. Mit Bescheid vom 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte nach Feststellung seiner Tauglichkeit am 28.11.2025 am 07.01.2026 eine Zivildiensterklärung ein. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 23.01.2026, Zl. 585994/1/ZD/26, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 07.01.2026 festgestellt. 2.1. Mit (das vorl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst (nach einer vorübergehenden Untauglichkeit bei einer ersten Stellung im August 2024) bei einer Nachstellung am 01.07.2025 mit Rechtskraft am 26.08.2025 festgestellt wurde – brachte am 03.10.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 13.10.2025 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte nach Feststellung seiner Tauglichkeit am 15.12.2023 eine Zivildiensterklärung vom 15.11.2024 ein. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 27.11.2024, Zl. 542080/2/ZD/24, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 15.11.2024 festgestellt. 2.1. Mit (das vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 06.06.2024 festgestellt wurde – brachte am 17.06.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 30.06.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 17.06.2025 fest. 2. Mit Bescheid vom 30.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.12.2024 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 13.04.2025 fest. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 08.05.2025 festgestellt wurde – brachte am 10.06.2025 und nochmals am 30.06.2025 eine mit 27.05.2025 datierte mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 30.06.2025 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 10.06.2025 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Schreiben vom 04.08.2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 29.12.2025 Norm: AlVG §14 AlVG §15 AlVG §16 B-VG Art130 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs4 FHG §14 HGG 2001 §23 HGG 2001 §31 HGG 2001 §33 HGG 2001 §5 VwGVG §28 Abs2 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 ZDG §34 ZDG §7 Abs1 AlVG Art. 2 § 14 heute AlVG Art. 2 § 14 gültig ab 08.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) wurde am 14.08.2020 einer Stellung unterzogen, bei der seine Tauglichkeit festgestellt wurde. 2. Mit Bescheid vom 16.11.2020 stellte die Zivildienstserviceagentur (in Folge: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 02.11.2020 fest. 2. Mit Bescheid vom 16.11.2020 stellte die Zivildienstserviceagent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 14.12.2021 festgestellt wurde – brachte am 03.01.2022 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 18.01.2022 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 25.07.2024 brachte der BF – nachdem er mit Bescheid vom 01.07.2024 einer Einrichtung zur Able... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 09.11.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 21.01.2023 fest. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.12.2021 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 30.11.2021 fest. Mit Bescheid vom 23.02.2024 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 05.02.2021 festgestellt wurde – brachte am 24.08.2021 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 08.09.2021 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Nach einer Anforderung durch eine Einrichtung, wurde der BF mit 01.12.2021 zum Zivildienst zug... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 22.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 22.02.2023 (Datum des Einlangens) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 28.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits davor, am 27.03.2023, hatte er den Auf... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem via E-Mail vom 12.02.2024 übermittelten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes bis zum Abschluss seines Studiums. Er befinde sich im dritten Semester und habe somit die Hälfte des Studiums absolviert. Er sei im Lernfluss und mit einem Abbruch würde bereits erlerntes Wissen verloren gehen. Er würde durch den Antritt neun Monate seiner Ausbil... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Niederösterreich vom XXXX , GZ XXXX , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Niederösterreich vom römisch 40 , GZ römisch 40 , ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen beim Militärkommando Wien am XXXX , brachte der B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 20.02.2023 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein und gab als Wunschtermin eine Zuweisung „ab September 2026“ an. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 14.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 03.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.04.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 19.12.2022 fest. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.02.2016 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 14.01.2016 fest. Mit Bescheiden vom 22.01.2018 bzw. vom 03.01.2020 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichnete... mehr lesen...