Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 7. April 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören, enthalte. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. Juli 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11. April 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. April 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechts... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110323.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0330 B 22. November 1994
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0311 B 22. November 1994
94/11/0335 B 22. November 1994
94/11/0339 B 22. November 1994
94/11/0354 B 12. Dezember 1994
94/11/0358 B 13. Dezember 1994
94/11/0320 B 22. November 1994
94/11/0328 B 22. November... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie führend:94/11/0319 B 22. November 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0218 B 6. September 1994 RS 1 Stammrechtssatz Bei Feststellungsbescheiden nach § 5a Abs 4 ZDG kommt - wie bei Festste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/06 94/11/0218 2 Stammrechtssatz Die unrichtige Anwendung des § 76a ZDG bewirkt zwangsläufig und ausschließlich eine Verletzung des durch § 2 Abs 1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/06 94/11/0218 2 Stammrechtssatz Die unrichtige Anwendung des § 76a ZDG bewirkt zwangsläufig und ausschließlich eine Verletzung des durch § 2 Abs 1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/06 94/11/0218 2 Stammrechtssatz Die unrichtige Anwendung des § 76a ZDG bewirkt zwangsläufig und ausschließlich eine Verletzung des durch § 2 Abs 1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0334 B 22. November 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/10/21 94/11/0244 1 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VwGH in der betreffende... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/06 94/11/0218 2 Stammrechtssatz Die unrichtige Anwendung des § 76a ZDG bewirkt zwangsläufig und ausschließlich eine Verletzung des durch § 2 Abs 1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 29. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 9. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören, enthalte. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 Z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 16. Mai 1994 infolge Fristversäumung Zivildienstpflicht nicht eintreten lasse. In der Begründung: heißt es nach Wiedergabe des § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG, die dort normierte Frist von einem Monat habe mit 11. März 1994 zu laufen begonnen. Der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 27. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen"... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 1 ZDG in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß der Beschwerdeführer am Einbringungstag seiner Zivildiensterklärung vom 19. Mai 1994 nicht tauglich gewesen sei. Diese Erklärung habe daher Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen. Die vorliegende Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist nicht zulässig: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsp... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 23. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 ZDG notwendige Angabe enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen". Da un... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 16. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG i.d.F. BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstpflicht nicht eing... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres den Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen vom 26. Jänner 1994 gemäß § 76a Abs. 1 ZDG idF BGBl. Nr. 187/1994 als unzulässig zurück. Aus dem Antrag gehe nicht hervor, daß der Beschwerdeführer die Befreiung vom Wehrdienst anstrebe, weil er bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnöte geriete, und daß er deshalb Zivildienst leisten wolle (§ 2 Abs. 1 ZDG). Damit entspreche der Antr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstp... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen" und keinem Wa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0245 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/06 94/11/0218 1 Stammrechtssatz Bei Feststellungsbescheiden nach § 5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110203.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/06 89/11/0115 1 Stammrechtssatz Endet das Berufungsverfahren über einen Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG nach Ablauf der in diesem Bescheid gesetzten Frist, wurde der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110213.X01 ... mehr lesen...