Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellungskommission XXXX gemäß § 17 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) die Eignung des nunmehrigen Beschwerdeführers zum Wehrdienst mit dem Beschluss „Tauglich“ fest. 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Der Beschwerdeführer unterzog sich am 01.12.2025 (zum dritten Mal) den ärztlichen und psychologischen Untersuchungen für die Eignung zum Wehrdienst. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde vom leitenden Arzt, vom Untersuchungsarzt (von der Untersuchungsärztin) und vom leitenden Psychologen der Stellungskommission in einem Statusblatt als Beilage zum Unter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer unterzog sich am XXXX der Stellung bzw. aufgrund seines Blutbefundes einer weiteren Untersuchung und erfuhr am XXXX , dass er tauglich sei. 1. Der Beschwerdeführer unterzog sich am römisch 40 der Stellung bzw. aufgrund seines Blutbefundes einer weiteren Untersuchung und erfuhr am römisch 40 , dass er tauglich sei. 2. Am XXXX urgierte er - obgleich er eine eigene Mailadresse im Verfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer, wurde vom 20. bis 21.07.2021 erstmals der Stellung unterzogen. Dabei wurde folgende Diagnosen getroffen: 1. römisch 40 , im Folgenden Beschwerdeführer, wurde vom 20. bis 21.07.2021 erstmals der Stellung unterzogen. Dabei wurde folgende Diagnosen getroffen: „Myopie, Raynaud-Syndrom fraglich, Füße bds, Migräne mit Aura, Rückenschmerzen, Pl... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Stellungskommission Kärnten vom 22.10.2020 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer tauglich sei. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer am 08.09.2020 (vom 07.09. bis 08.09.2020) der Stellung unterzogen habe. Dabei seien beim Beschwerdeführer eine Hypermetropie (gering ausgeprägt), Astigmatismus (gering ausgeprägt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde am 19.11.2019 von der Stellungskommission NÖ mittels mündlichem Stellungsbeschluss für tauglich befunden. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde am 19.11.2019 von der Stellungskommission NÖ mittels mündlichem Stellungsbeschluss für tauglich befu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer unterzog sich am 09.10.2019 wegen einer Handverletzung einer Nachstellung bei der belangten Behörde. Dabei wurde festgestellt, dass beim Beschwerdeführer im Jahr 2012 ein oberflächliches malignes Melanom entfernt wurde. Die belangte Behörde verkündete hierauf den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen
Spruch: folgenden Wortlaut hatte: "Der Beschluss der Stellungskommission Steiermark lautet auf untauglich." Der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission für Wien vom 18.09.2018 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer tauglich sei. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer in der Zeit vom 17.09.2018 bis 18.09.2018 den ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen für die Eignung zum Wehrdienst unterzogen habe. Der Stellungsproband sei im Rahmen der Beweisaufnahme (Stellungsverfahren) vom angenommenen Sachverhalt und vom entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Salzburg vom 17.11.2017, S /97/06/00/54, zugestellt durch Hinterlegung am 22.11.2017, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. 2. Gegen den Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 17.11.2017 erhob der Beschwerdeführer am 14.12.2017 fristgerecht Beschwerde (fälschlicherweise als Einspr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Stellungskommission Der beschwerdeführende Stellungsproband hat sich in der Zeit vom 16.10.2014 bis 17.10.2014 den Untersuchungen für die Eignung zum Wehrdienst unterzogen. Gemäß Niederschrift vom 17.10.2014, Zl. 1442L4028O/96/07/03/41 würde der Dienst im Bundesheer eine militärische Komponente im engeren Sinn umfassen und eine körperliche Leistungsfähigkeit, die das Bedienen einer Waffe sowie ... mehr lesen...