Begründung: Die Beklagte gehört zu einem weltweit tätigen Konzern, der unter anderem Kaffeemaschinen (Kaffeevollautomaten) vertreibt. Sie verfügt dafür über zwei österreichische Patente. Die in Italien niedergelassene Klägerin erzeugt ebenfalls Kaffeemaschinen, die sie im Jahr 2005 über ein mit ihr verbundenes Unternehmen in Österreich vertrieb. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die Kaffeemaschinen der Klägerin die Patente der Beklagten verletzen. Auf Antrag der Beklagten unter... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeits... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers D*****verein ***** vertreten durch Dr. Andreas König und andere Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Andreas S*****, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg, Rechtsanwalt in Kitzbühel, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. O***** Produktionsgesellschaft m.b.H., 2. S***** Betriebsgesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wilts... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Klägerin hat im Zuge einer am 1. 8. 2001 beschlossenen Umwandlung gem §§ 239 ff AktG ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Die Klägerin hat im Zuge einer am 1. 8. 2001 beschlossenen Umwandlung gem Paragraphen 239, ff AktG ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecole... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist se... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs der Antragsteller Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C1MSchG §53MSchG §56PatG 1970 §150 Abs1UrhG §86 Abs1 UWG §9 Abs4 ABGB § 1041 heute ABGB § 1041 gültig ab 01.01.1812 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Patente AT 366951 und EP 19367. Gegenstand der Patente ist ein Wurzelendreduzierer, den die Klägerin in Schweden erzeugt. Die Klägerin verkauft die Maschinen; sie werden weder von ihr noch von einem anderen Unternehmen verleast oder vermietet. Die Beklagte kaufte am 28.4.1992 bei der Firma Josef B***** einen Wurzelendreduzierer um S 800.000,--. Die Maschine griff in die Patente der Klägerin ein. Hätte die Beklagte einen von der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Warum die "Bezeichnung eines Heiligen" und damit ein Vorname ("Christoporus") nicht nach § 9 UWG zu beurteilen sein soll, wenn der Name als Firmenbestandteil verwendet wird, ist nicht ersichtlich. Am Namen eines Schutzpatrons besteht auch kein Freihaltebedürfnis, weil es nicht allgemein üblich ist, Dienstleistungen mit dem Namen des Schutzpatrons zu bezeichnen. Warum die "Bezeichnung eines Heiligen" und damit ein V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (ua) auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung sowie dem Handel mit Computern (Computerbauteilen), insbesondere der Softwareentwicklung (Klägerin) und Beratung und Planung auf dem Gebiet der EDV-Technik (Beklagte) tätig. Die Firma der im Jahr 1976 in Wien gegründeten Klägerin lautete ursprünglich "Coss Computersoftwareservice GmbH". Im Jahre 1982 wurden die Firma der Klägerin in "Coss Computersoftwaresysteme GmbH" geändert und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und Nachtrag dazu vom 13.4.1987 gegründet und am 11.5.1987 beim Erstgericht zu 7 HRB 22.979a registriert. Sie betreibt mit dem Sitz in Wien ua das Reisebürogewerbe. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von Inge P***** sowie der D***** Ltd, London, letztere vertreten durch den Ehemann der Inge P*****, Hans Dieter P*****, übernommen. Inge P***** war bis zum 29.6.1989 alleinige Geschäftsführerin der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist seit 15. September 1980 als "H*** Handelsgesellschaft mbH" im Handelsregister, die Zweitklägerin seit 18. März 1977 als "Hogast Einkaufsgenossenschaft für das Hotel- und Gastgewerbe registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" im Genossenschaftsregister, jeweils des Landesgerichtes Salzburg, eingetragen. Die Zweitklägerin ist überdies Inhaberin der registrierten Wortmarke Nr. 98097 "H***" mit der Priorität vom 10. Juni 1981. Das... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller bilden eine Miteigentümergemeinschaft an der Liegenschaft EZ 231 II KG Berwang mit dem Grundstück 246/1. Dieses Grundstück grenzt nicht an einen öffentlichen Weg. Es liegt aber mit seiner östlichen Begrenzung an einer in der Natur als Straße ausgebildeten Landfläche. Dieser Weg verläuft hangabwärts in südlicher Richtung über das Grundstück 246/5, das zum Gutsbestand der im Alleineigentum des sechsten Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 23 II KG ... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt eine Sachbeurteilung nach allen verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten, deren amtswegige Wahrung nach den Verfahrensregelungen und Vollzugsklauseln der einzelnen Verwaltungsgesetze ihr selbst zugewiesen ist. Soweit sie nach ihrem Amtswissen den Verdacht hegt, die Belastung eines bestimmten, vom geltend gemachten Notwegeanspruch betroffenen Grunds... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Das mit einem Notwegeantrag befasste Gericht genügt seinen Verpflichtungen zunächst dadurch, dass es gemäß § 11 Abs 2 NWG die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wegen der etwa in Betracht kommenden öffentlichen Rücksichten in Kenntnis setzt. Die Erklärung der Bezirksverwaltungsbehörde oder einer anderen Verwaltungsbehörde ist für die zu fällende Gerichtsentscheidung nicht ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2 B-VG Art140 MRK Art6 Abs1 II5a5NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Die Klägerin erzeugt und vertreibt elektrische Bohrmaschinen und dazugehörige Bohrer unter den Bezeichnungen "H TE 17" und "H TE 12". Der Beklagte bringt nicht von der Klägerin stammende Bohrer in Umhüllungen mit den Aufdrucken "Hammerbohrer TE 17/TE 12" und "Nut Hammerbohrer, auch für TE 17 und TE 12 passend" in den Verkehr. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten, 1. zu unterlassen a) Hammerbohrer unter der Bezeichnung "TE 17/TE 12" in ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den auf Einräumung eines Notweges gerichteten Antrag ab, da die politische Behörde I. Instanz erklärt hatte, daß der begehrten Einräumung öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Das Erstgericht wies den auf Einräumung eines Notweges gerichteten Antrag ab, da die politische Behörde römisch eins. Instanz erklärt hatte, daß der begehrten Einräumung öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und verwies die S... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6
Rechtssatz:
Das Gericht kann sich über die nach § 9 Abs 4, § 16 Abs 6 NWG bindende Erklärung der Verwaltungsbehörde auch nicht in der Weise hinwegsetzen, daß der Notweg nur mit einer Einschränkung bewilligt wird, die auf öffentlichen Interessen nach Meinung des Gerichtes ausreichend Rücksicht nimmt. Das Gericht kann sich über die nach Paragraph 9, Absatz 4,, Paragraph 16, Absatz 6, NWG bindende Erklärung... mehr lesen...