RS OGH 1951/3/7 2Ob153/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1951
beobachten
merken

Norm

NWG §9 Abs4
NWG §16 Abs6

Rechtssatz

Das Gericht kann sich über die nach § 9 Abs 4, § 16 Abs 6 NWG bindende Erklärung der Verwaltungsbehörde auch nicht in der Weise hinwegsetzen, daß der Notweg nur mit einer Einschränkung bewilligt wird, die auf öffentlichen Interessen nach Meinung des Gerichtes ausreichend Rücksicht nimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0071292

Dokumentnummer

JJR_19510307_OGH0002_0020OB00153_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten