Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs2 Z1;AWG 1990 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es stellt ein maßgebliches Kriterium für den Begriff der nach (allgemeiner Verkehrsauffassung) NEUEN Sache iSd § 2 Abs 2 Z 1 AWG 1990 (hier Kieselflourwasserstoffsäure) dar, daß es sich um eine Sache handeln muß, die erst ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (durch wen auch immer) harrt. Dies ergibt sich auch im Zusammenha... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 15. Juli 1992 wurde auf Grund eines gemäß § 4 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, gestellten Antrages der Beschwerdeführerin festgestellt, "daß die auf der Halde der X-Ges.m.b.H. gelagerten LD-Stäube sowie Schlacke gefährliche Abfälle gemäß § 2 Abs. 5 Abfallwirtschaftsgesetz sind". Der dagegen eingebrachten Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Oktober 1992 g... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs2 Z3;AWG 1990 §2 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Substanzen (hier: LD Staub) "am einschlägigen Markt gefragte Eigenschaften aufweisen", spricht lediglich für deren allfällige Verwertbarkeit iSd des § 2 Abs 2 Z 3 und Abs 3 AWG 1990, nicht gegen die Abfalleigenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992050... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 31. Mai 1991 richtete die mitbeteiligte Partei an die Berghauptmannschaft Innsbruck folgenden Antrag: "Mit unseren Briefen vom 15.5.1990 und 6.6.1990, GZl. ..., wurde um Erteilung der Betriebsbewilligung der geänderten Schachtofenanlage angesucht. Mit Bescheid vom 9.8.1989 wurde die befristete Betriebsbewilligung der geänderten Schachtofenanlage erteilt. Mit den Bescheiden vom 14.12.1989, 5.7.1990 und 10.12.1990 wurde diese Bewilligung verlängert. Unt... mehr lesen...
Index: 58/01 Bergrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs1;AWG 1990 §2 Abs2;AWG 1990 §29;BergG 1975 §146;BergG 1975 §211;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG vorgesehenen Fall einer nach allg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine umfangreiche Weinwirtschaft und lagert seit längerer Zeit beim Pressen verbleibende Reste (Treber oder Trester) auf seinem Grundstück Nr. a KG K ab, die später bei Bedarf zu Düngezwecken verwendet und auf andere Grundstücke verteilt werden. Bereits mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 22. Juli 1987 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 Aufträge erteilt, zum Schutz von Grund- und Oberflächenwass... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §2 Abs2;
Rechtssatz: Die Erfassung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall ist gemäß dem zweiten Absatz des § 2 Abs 2 AWG dann nicht im öffentlichen Interesse (§ 1 Abs 3 AWG) geboten, wenn diese im Rahmen eines inländischen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes anfallen und im unmi... mehr lesen...