RS Vwgh 1992/10/20 92/04/0137

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

58/01 Bergrecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1;
AWG 1990 §2 Abs2;
AWG 1990 §29;
BergG 1975 §146;
BergG 1975 §211;

Rechtssatz

§ 2 Abs 2 AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040137.X01

Im RIS seit

30.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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