Begründung: Der Kläger strahlt in seinem Radioprogramm „Radio Tirol“ seit über 25 Jahren jeweils mittwochs von 18 bis 19 Uhr die Volksmusik-Sendung „Musiktruch´n“ aus. Im Jahr 1979 waren H***** K***** und I***** R***** freie Mitarbeiter von „Radio Tirol“. H***** K***** hatte damals die Idee, eine volkstümliche Radiosendung mit dem Titel „Musiktruch´n“ ins Leben zu rufen. I***** R***** griff diese Idee auf. Ab 1979 wurde die Sendung „Musiktruch´n“ wöchentlich gesendet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die mit ihrem Lebensmittelunternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 60 Mio EUR in Österreich erzielt, produziert und vertreibt ua seit etwa fünf Jahren das Produkt „Waldbeeren Fruchtschnitte“. Dabei handelt es sich um einen rechteckigen, rotbraunen Riegel mit einem Gewicht von 40 g, der auf der Ober- und Unterseite jeweils von einer Oblate bedeckt ist. Bricht man den Riegel auseinander, entfaltet sich (leichter) Waldbeerenduft. Die Verpackung (ca... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Handel mit Klavieren. Die Beklagte, ein seit 1910 bestehendes Familienunternehmen, vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke „W*****". Zumindest zwei dieser Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischen Unternehmen gefertigt. Eines davon hatte ein Geschäftsführer der Beklagten entwickelt, beim anderen hatte er einen Entwurf des chinesischen Partners zur Serienreife gebracht. Den Produktionsverlauf über... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Kläger entwickelt und vertreibt Aerodynamik-Teile zum „Tunen" (Abstimmen) von Kraftfahrzeugen. In geringerem Umfang verkauft er auch Aufkleber für „getunte" Fahrzeuge. Er ist Eigentümer eines „getunten" Pkw, den er gelegentlich zu Werbezwecken ausstellt. Die Beklagte vertreibt ebenfalls Aufkleber für „getunte" Fahrzeuge. Für einen Katalog verwendete sie Fotos von „getunten" Kraftfahrzeugen, die ein in ihrem Unternehmen gelegentlich aushelfender Fotograf zur Verfü... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb blutdrucksenkender Medikamente. Die Klägerin vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialität „Micardis" (Wirkstoff Telmisartan) sowie „Micardis Plus", das neben dem Wirkstoff Telmisartan auch den Wirkstoff Hydrochlorothiazid (HCTZ) enthält. Die Beklagte vertreibt unter anderem die Arzneimittelspezialität Diovan (Wirkstoff Valsartan), das ebenfalls unter anderem bei der Behandlung von Bluthochdruck angewendet wird, sowie ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt im Rahmen eines Konzerns den Großhandel mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, darunter das zur Bekämpfung von Blattläusen an Rosen und anderen Zierpflanzen dienende „CELAFLOR Rosen-Pflaster". Dieses Insektizid ist in Deutschland, wo es unter der Handelsbezeichnung „CELAFLOR Rosen-Pflaster Hortex" vertrieben wird, unter der Zulassungsnummer 4246-00 für ein Schwesterunternehmen der Klägerin zugelassen, das die Klägerin zum Vertrieb d... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin vertreibt von ihr hergestellte Wurstwaren, unter anderem acht Stück abgepackte Mini-Berner Würstel, denen eine Packung „Original Landhof Berner Sauce" beigelegt ist (Abbildung in Anlage 1). Dabei bedient sie sich des für die Maresi Trade Mark GmbH & Co KG mit Priorität vom 9. 6. 2005 in der Klasse 09-03: Verpackung registrierten österreichischen Musters AT 58011 (Abbildung in Anlage 2). Die Rechteinhaberin hat der Erstklägerin das ausschließliche L... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind pharmazeutische Unternehmen und vertreiben Arzneimittel zur Behandlung von Alzheimer. Dabei handelt es sich um eine chronische, fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der Nervenzellen und Nervenzellverbindungen nicht wiederherstellbar zugrunde gehen. Es kommt zu Störungen des Gedächtnisses, der Sprache, des Denkvermögens, des Erkennens und der Handhabung von Gegenständen sowie der örtlichen Orientierung. Das Arzneimittel der Klägerin ARICEPT e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertretung der in der Steiermark tätigen Ärzte. Der Beklagte hat keine ärztliche Ausbildung. Er wirbt im Internet für die von ihm gegen Entgelt durchgeführte „Irisdiagnose". Diese Methode wurde um das Jahr 1880 von einem ungarischen Arzt und Homöopathen entwickelt. Sie beruht auf der Annahme, die Partien der linken Körperhälfte würden in der Iris des linken Auges, jene der rechten Körperhälfte in der Iris des rechten Auges abg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer beanstandeten Äußerung, deren Unterlassung gemäß § 1330 ABGB begehrt wird, wie auch die Frage, ob Tatsachen verbreitet wurden, ob eine auf einem wahren Tatsachenkern zurückzuführende wertende Meinungsäußerung oder ein reines Werturteil vorliegt, richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der Äußerung für den unbefangenen Adressaten. Es handelt sich u... mehr lesen...
Norm: NWG §2 Abs2
Rechtssatz: Weder die "Sicherung einer Kommunikation" (im Sinn eines Anschlusses ans Wegenetz) noch Erkundigungen über allfällige Wegeverbindungen vor dem Liegenschaftserwerb bilden einen Selbstzweck. Demnach kann eine auffallende Sorglosigkeit nur dann vorliegen, wenn der Erwerber durch die "Sicherung einer Kommunikation" oder durch Erkundigungen eine an die Stelle der
Begründung: eines Notwegs tretende zumutbare Alternative z... mehr lesen...
Begründung: Mit Einbringungsvertrag vom 26. 2. 2000 brachte die im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten unter FN 80129m eingetragene Sparkasse Niederösterreich (eine Vereinssparkasse) mit dem Sitz in St. Pölten, ihr bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 92 Abs 4 BWG in die neu gegründete Sparkasse Niederösterreich AG ein und übernahm das Grundkapital von 10,000.000 Euro als Gründerin. Mit Einbringungsvertrag vom 26. 2. 2000 brachte die im ... mehr lesen...
Begründung: In der Generalversammlung vom 9. 8. 1999 beschloss die Gesellschaft die Änderung ihrer Firma auf "INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT, o. Univ. Prof. Dr. Bruno Binder Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und die Änderung des Unternehmensgegenstandes auf "Wissenschaftliche Leistungen im Recht, insbesondere Wirtschaftsrecht, sowie Verwaltung der eigenen Liegenschaften". Das Erstgericht wies das auf die Eintragung der Firmenänderung gerichtete Eintragungsgesuch ab. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im November 1991 ließen sich die Beklagten von Herbert S*****, einem Mitarbeiter eines Finanzierungsunternehmens, bei dem es sich um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Klägerin handelt, einen Finanzierungsplan für einen geplanten Hausbau erstellen. Der Finanzierungsvorschlag sah vor, dass neben bereits geleisteten Anzahlungen, vorhandenen Eigenmitteln sowie einer Wohnkaufförderung (insgesamt S 590.000) das Bauvorhaben durch einen Einmalbarkredit in der Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Die Beklagten waren am 8. 10. 1997 Mitglieder des zweiten Senats des Österreichischen Presserates (in der Folge: Presserat). Am 7. 10. 1997 stellte das Bundesministerium für Inneres allen Medien ein Schwarz-weiß-Foto des mittlerweile rechtskräftig wegen mehrerer Briefbomben-Attentate verurteilten Franz F***** mit der Bitte um Veröffentlichung zur Verfügung, um auf diese Weise zweckdienl... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §1 Abs2 Z14KWG 1979 §2 Abs2VAG §112
Rechtssatz: Der Abschluß von Bausparverträgen ist zwar ein Bankgeschäft (sui generis) im Sinne des § 2 Abs 2 KWG. Zweifelhaft ist aber, ob die Vermittlung von Bausparverträgen ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs 2 Z 14 KWG ist, da bei der Vermittlung von Bausparverträgen weder ein reines Einlagengeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 KWG) noch ein reines Kreditgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 KWG) vermittelt wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauspargeschäft wird in Österreich von vier Bausparkassen betrieben, nämlich der Beklagten, der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige registrierte GenmbH (im folgenden kurz "Bausparkasse Wüstenrot"), der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH und der S-Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen. Jede dieser vier Bausparkassen arbeitet mit bestimmten Kreditunternehmungen (Banken), mit denen sie in vertraglichen Beziehungen steht, z... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §983KWG 1979 §2 Abs2 Z1VAG §118
Rechtssatz: Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Sparvertrag und Kreditvertrag, bei welchem der Sparverpflichtung des Bausparers die Verpflichtung der Bausparkasse zur Gewährung eines Kredites gegenübersteht; er kommt dadurch zustande, daß der Interessent an eine Bausparkasse den Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages stellt und die Bausparkasse die Annahme dieses Antrages bestätigt. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.9.1969, 24.2.1971 und 28.6.1974 geborenen Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten; dessen mit der Mutter der Kinder am 4.6.1970 geschlossene Ehe ist mit Urteil vom 22.7.1983, in Rechtskraft erwachsen am 29.3.1984, aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten geschieden worden. Die Obsorge für die damals noch minderjährigen Kinder wurde danach der Mutter allein übertragen. Mit der am 11.9.1990 eingebrachten und hinsichtlich der noch minderjährigen Dritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in ihrem Einrichtungshaus in Passau-Neustift insbesondere den Handel mit Möbeln. Am 7.12.1988 veröffentlichte sie in der "Salzburger-Krone" - der Mutationsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" für Salzburg - das nachstehende ganzseitige Inserat: Abbildung nicht darstellbar! Am 30.12.1988 ließ die Beklagte in der Mutationsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" für Oberösterreich das nachstehende ganzseitige Inserat einschalten: Abbildung ni... mehr lesen...
Begründung: Ebenso wie die Klägerin betreibt auch die Beklagte an mehreren Standorten in Wien das Blumenbindergewerbe und den Einzelhandel mit Naturblumen und Topfpflanzen. Mit der Behauptung, daß die von der Beklagten verwendete Bezeichnung "Holland Blumen Markt" den Eindruck erwecke, bei der Beklagten handle es sich nicht um ein einzelnes Unternehmen, sondern um einen "Markt" - also um einen Ort, an dem einer Vielzahl von Verkäufern eine Vielzahl von Käufern gegenübertritt und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER Ö*** P*** AG, 3. R*** Ö***, 4. Gottfried P*** - eine Reihe von Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verschickte Anfang 1987 in größerer Anzahl an Angehörige Verstorbener einen vierseitigen Faltprospekt, in dem sie (auf allen Seiten) eine "Winter Preis Aktion" für Grabsteine (Grabanlagen) ankündigte. Auf der ersten Seite des Prospektes ist blickfangartig das Wort "Gutschein" hervorgehoben. Darunter befindet sich nach dem Wort "für" ein freier Raum zum Einsetzen des Namens und der Anschrift des Adressaten. Dann folgt (in kleinerem Druck) der Text:... mehr lesen...
Begründung: Der gesellschaftsvertraglich zum alleinigen Geschäftsführer bestellte Minderheitsgesellschafter meldete die mit dem Gesellschaftsvertrag vom 11.April 1986 gegründete Gesellschaft mbH zur Eintragung in das Handelsregister an. Gründungsgesellschafter sind eine Arzneimittelgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer. Von dem mit dem Mindestbetrag von 500.000 S bestimmten Stammkapital übernahm die Gesellschaft eine Stammeinlage von 90 %, der Geschäftsführer eine solche von... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile (- die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -) stehen als Zeitungsherausgeber (Medieninhaber) miteinander in Wettbewerb. Die beklagten Parteien brachten in den 'D E' vom 2./3.März 1985 auf Seite 4 folgenden redaktionellen Bericht über die Ergebnisse der Mediaanalyse 1985: 'Die SN haben mit Abstand die meisten Leser: täglich 178.000. Klare Führung der D E in allen Alters- und Sozialschichten. Wien, Salzburg... mehr lesen...