Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****, N*****gasse *****. Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals Top 8 sowie der Magazine Top 14 und 14a. Der Antragsteller begehrte die Feststellung, dass die Kosten für die Beheizung der Stiegen für ihn nicht als Bewirtschaftungspost in die Betriebskostenabrechnung einzubeziehen seien. Sein Geschäftslokal befinde sich im Erdgeschoß und er verfüge über keine weiter oben gelegenen Räumlichkeiten. Eine Benü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers D*****verein ***** vertreten durch Dr. Andreas König und andere Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Andreas S*****, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg, Rechtsanwalt in Kitzbühel, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs der Antragsteller Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens eine... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller bilden eine Miteigentümergemeinschaft an der Liegenschaft EZ 231 II KG Berwang mit dem Grundstück 246/1. Dieses Grundstück grenzt nicht an einen öffentlichen Weg. Es liegt aber mit seiner östlichen Begrenzung an einer in der Natur als Straße ausgebildeten Landfläche. Dieser Weg verläuft hangabwärts in südlicher Richtung über das Grundstück 246/5, das zum Gutsbestand der im Alleineigentum des sechsten Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 23 II KG ... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt eine Sachbeurteilung nach allen verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten, deren amtswegige Wahrung nach den Verfahrensregelungen und Vollzugsklauseln der einzelnen Verwaltungsgesetze ihr selbst zugewiesen ist. Soweit sie nach ihrem Amtswissen den Verdacht hegt, die Belastung eines bestimmten, vom geltend gemachten Notwegeanspruch betroffenen Grunds... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Das mit einem Notwegeantrag befasste Gericht genügt seinen Verpflichtungen zunächst dadurch, dass es gemäß § 11 Abs 2 NWG die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wegen der etwa in Betracht kommenden öffentlichen Rücksichten in Kenntnis setzt. Die Erklärung der Bezirksverwaltungsbehörde oder einer anderen Verwaltungsbehörde ist für die zu fällende Gerichtsentscheidung nicht ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2 B-VG Art140 MRK Art6 Abs1 II5a5NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab einem auf die §§ 2 und 9 UWG. gestützten Unterlassungsbegehren Folge und ermächtigte die Kläger, den Urteilsspruch auf Kosten der Beklagten nach Rechtskraft "in zwei Wiener Tageszeitungen und in einem einschlägigen Fachblatt" zu veröffentlichen. Das Erstgericht gab einem auf die Paragraphen 2 und 9 UWG. gestützten Unterlassungsbegehren Folge und ermächtigte die Kläger, den Urteilsspruch auf Kosten der Beklagten nach Rechtskraft "in zwei Wiener Tageszeitungen und... mehr lesen...
Norm: MG §17 Abs2 C3WWG §16 Abs6
Rechtssatz:
Die kürzere Verjährungsfrist des § 17 Abs 2 MG findet im Falle einer irrtümlichen Mehrzahlung keine Anwendung, daher auch dann nicht, wenn es sich um irrtümlich bezahlte Wohnhaus-Wiederaufbauraten handelt. Die kürzere Verjährungsfrist des Paragraph 17, Absatz 2, MG findet im Falle einer irrtümlichen Mehrzahlung keine Anwendung, daher auch dann nicht, wenn es sich um irrtümlich bezahlte Woh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CNWG §16 Abs6 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Eine Erklärung des zuständigen Bundesministeriums nach § 16 Abs 6 NWG kann nur vom OGH anläßlich der sachlichen Erledigung eines Revisionsrekurses eingeholt werden, nicht also von den Unte... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den auf Einräumung eines Notweges gerichteten Antrag ab, da die politische Behörde I. Instanz erklärt hatte, daß der begehrten Einräumung öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Das Erstgericht wies den auf Einräumung eines Notweges gerichteten Antrag ab, da die politische Behörde römisch eins. Instanz erklärt hatte, daß der begehrten Einräumung öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und verwies die S... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6
Rechtssatz:
Das Gericht kann sich über die nach § 9 Abs 4, § 16 Abs 6 NWG bindende Erklärung der Verwaltungsbehörde auch nicht in der Weise hinwegsetzen, daß der Notweg nur mit einer Einschränkung bewilligt wird, die auf öffentlichen Interessen nach Meinung des Gerichtes ausreichend Rücksicht nimmt. Das Gericht kann sich über die nach Paragraph 9, Absatz 4,, Paragraph 16, Absatz 6, NWG bindende Erklärung... mehr lesen...