Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.06.2014, bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 20.06.2014 eingelangt, erhob die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) Beschwerde gegen XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) wegen der Ausstrahlung eines Beitrags unter dem Titel "XXXX. Pädophilie und Kirche" der Sendereihe "Hörbilder" im Hörfunkprogramm "Ö1" am 12.04.2014 sowie der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website "oe1.orf.at"... mehr lesen...