Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2024 brachte der Beschwerdeführer die verfahrenseinleitende Popularbeschwerde gemäß ORF-G bei der belangten Behörde ein. Sie richtete sich gegen die am XXXX 2023 um XXXX Uhr in Fernsehprogramm „ XXXX “ ausgestrahlte Sendung „ XXXX “ und machte Verletzungen von § 4 Abs. 1 Z 5, 14, 17 und 18, § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 3, 4, 5 und 7 ORF-G geltend. 1. Am römisch 40 2024 brachte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde im Hörfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ um etwa XXXX Uhr ein etwa XXXX langer Beitrag mit dem Titel „ XXXX “ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag sieben Tage in der „ XXXX “ ( XXXX ) sowie im „ XXXX “ ( XXXX ) abrufbar. 1. Am römisch 40 wurde im Hörfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ um etwa römisch 40 Uhr ein etwa römisch 40 langer B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1 Zur Popularbeschwerde Die XXXX (Erstbeschwerdeführer) und der XXXX (zum damaligen Zeitpunkt der Zweitbeschwerdeführer) erhoben am 10.08.2022 bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) Popularbeschwerde gegen die Erstmitbeteiligte Partei (ErstmbP) wegen der XXXX -Sendung XXXX vom 15.07.2022 mit dem Titel XXXX . Die Beschwerdeführer werfen der ErstmbP... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am XXXX zugestellt wurde, entschied die belangte Behörde über die Beschwerden der Beschwerdeführerin vom XXXX und vom XXXX gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei): 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , der der römisch 40 (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass der Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) durch die Gestaltung der am XXXX im XXXX ausgestrahlten Live-Diskussionssendung zur XXXX „ XXXX “ di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.03.2018 brachte die politische Partei " XXXX (beschwerdeführende Partei) bei der KommAustria (KommAustria / belangte Behörde) eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF / weitere Verfahrenspartei) gemäß § 36 ORF-Gesetz (ORF-G) wegen Verletzung des ORF-G ein. In der Beschwerde wurden Verletzungen des ORF-G im Rahmen der Berichterstattung über die beschwerdeführende Partei in Sendungen des ORF vom 13.09.2017 und 21.09.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...